Revision des Urheberrechts auf der Zielgeraden
Vorgestern hat der Ständerat als Zweitrat die Revision des Schweizer Urheberrechts gutgeheissen. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat, um drei noch bestehende Differenzen zu bereinigen. Damit besteht die Chance, dass die Revision zeitnah abgeschlossen wird.
Urheberrechtsrevisionen in der Schweiz sind selten. Dabei gilt es, die teilweise unterschiedlichen Interessen von Kulturschaffenden, Produzenten, Nutzern, Konsumenten und der Wirtschaft zusammenzuführen. Die laufende Urheberrechtsrevision basiert auf einem Kompromiss, der von sämtlichen Vertretern in den wesentlichen Punkten getragen wird. Die verschiedenen Interessengruppen hatten sich im Rahmen einer vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eingesetzten Arbeitsgruppe in einem langwierigen Prozess geeinigt: Das Urheberrechtsgesetz (URG) soll modernisiert und an die technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre angepasst werden. Im Kern geht es darum, das Urheberrecht für die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung fit zu machen.
Dass bei einem solchen breit abgestützten Kompromiss alle Parteien Abstriche machen mussten, liegt auf der Hand. Bei zahlreichen, sich einander gegenüberstehenden Interessen ist es als Erfolg zu werten, wenn die Revision des Urheberrechtsgesetzes ins Trockene gebracht werden kann – insbesondere inmitten eines sich rasch wandelnden, digitalen Umfelds. Selbst wenn auf Basis des Kompromisses durchaus noch Anpassungsmöglichkeiten in einzelnen Punkten bestehen, ist es bislang gelungen, abenteuerliche oder unerprobte Instrumente wie ein Leistungsschutzrecht, Providerhaftung, Netzsperren oder ein Verbot von zeitversetztem Fernsehen zu verhindern. Dies wird es der Schweiz gerade auch im Rahmen der digitalen Entwicklung ermöglichen, sich den neuen Möglichkeiten und Kundengewohnheiten zu stellen. Anders als dies momentan in der EU geschieht, wo der Eindruck besteht, man versuche das Rad der Zeit in die Ära der gedruckten Zeitungen zurückzudrehen.
Aus Sicht von economiesuisse ist nun bedeutsam, dass die Revision zeitnah abgeschlossen werden kann und im Rahmen der Differenzbereinigung noch einzelne Anpassungen vorgenommen werden können. Eine rasche Durchführung des Differenzbereinigungsverfahrens und ein baldiger Abschluss der Reform erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass die Schweiz wieder von der – für Länder mit mangelndem Urheberrechtsschutz vorgesehenen – US-Watchliste «Special Report 301» verschwindet.