Wintersession 2022

Die eidgenössischen Räte haben in der Wintersession 2022 aus der Sicht der Wirtschaft mehrere erfreuliche Entscheide gefällt. Die OECD-Mindestbesteuerung ist so aufgegleist, dass die Standortattraktivität der betroffenen Kantone nicht gefährdet wird. Die Räte haben weiter der Versuchung widerstanden, die Krankenkassenprämien mit weiteren Milliardenbeträgen zu verbilligen und die Folgen der Inflation mit der Giesskanne zu bekämpfen. Durchzogen ist die Bilanz in finanzpolitischer Hinsicht. Der verabschiedete Voranschlag 2023 ist zwar mit der Schuldenbremse konform, aber im Finanzplan für die Jahre darauf klaffen weiterhin grosse Lücken. Verschiedene Projekte, die das Parlament bewilligt hat, ohne die Finanzierung sicherzustellen, könnten mittelfristig zu Fehlbeträgen von bis zu 6 Milliarden Franken jährlich führen. Der Bundesrat mit den frisch gewählten Mitgliedern Elisabeth Baume-Schneider und Albert Rösti und der neuen Finanzministerin Karin Keller-Sutter werden die geplanten Mehrausgaben priorisieren müssen.

Finanzen & Steuern

Tiefrote Zahlen erfordern Priorisierung

Der Schein trügt: Zwar unterbreitet der Bundesrat dem Parlament ein mit der Schuldenbremse konformes Budget 2023, aber im Finanzplan 2024 bis 2026 laufen die Ausgaben komplett aus dem Ruder.

Die Wirtschaft fordert, jetzt Gegensteuer zu geben:

  • Budget 23 schuldenbremskonform ins Ziel bringen.
  • Durch Priorisierung jüngst beschlossener Ausgaben ist der Finanzplan schuldenbremskonform zu machen.
  • Keine neuen Ausgaben ohne Gegenfinanzierung.
  • Keine Umgehung der Schuldenbremse über ausserordentliche Ausgaben.

Darum ist die Vorlage korrekturbedürftig: Der Finanzplan 2024 bis 2026 sieht Defizite in Milliardenhöhe vor. Zahlreiche Ausgabenposten sind nicht gegenfinanziert. In der Summe sind diese Ausbaupläne unverantwortlich, weil kurzfristige Kürzungen in anderen Bereichen wegen einer Vielzahl von gebundenen Ausgaben unrealistisch sind.

Wofür der Bund das Geld ausgibt, ist eine politische Frage: Für die Wirtschaft stehen wachstums- und wohlstandsfördernde Aufgaben im Vordergrund. Neue Aufgaben müssen aber durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensiert werden können, sonst braucht es Mehreinnahmen. Ungedeckte Checks gibt es nicht. Auch dürfen Ausgaben nur unter restriktiven Bedingungen in den ausserordentlichen Haushalt verschoben werden; ein Umgehen der Schuldenbremse ist ein Verstoss gegen die Verfassung.

Empfehlung economiesuisse: Annahme – bedingt

Stand der Beratungen: Das Parlament hat das Bundesbudget 2023 nach je zwei Beratungen in beiden Räten angenommen. Trotz trüber finanzieller Aussichten hat das Parlament mehr Ausgaben genehmigt als vom Bundesrat vorgeschlagen. Im Jahr 2023 wird die Schuldenbremse noch eingehalten, aber ab 2024 dürfte das Budget für mehr Diskussionsstoff sorgen: Die Schuldenbremse kann dann nicht mehr eingehalten werden. Bis im Jahr 2026 könnte das Finanzierungsdefizit bis auf sieben Milliarden Franken steigen.

Kein Steuersubstrat an andere Länder verlieren

Bei der landesinternen Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung ist darauf zu achten, dass die Standortattraktivität für betroffene, global tätige Firmen erhalten bleibt. Sonst drohen die Mehreinnahmen an andere Länder zu gehen. Die WAK-N spielt mit der vorgeschlagenen Fifty-Fifty-Regel und einer Deckelung des Kantonsanteils mit dem Feuer.

Darum geht es: Aufgrund neuer OECD-Regeln ist es im Interesse der Schweiz, global tätige Unternehmen zu mindestens 15 Prozent zu besteuern. Die tangierten Kantone wollen Massnahmen zur Erhaltung ihrer Standortattraktivität ergreifen – wozu sie finanzielle Mittel benötigen. Deshalb wollte der Bundesrat, dass die Einnahmen der neuen Ergänzungssteuer zu 75 Prozent in den Kantonen bleibt und der Bund zu 25 Prozent partizipiert. Die WAK-N schlägt eine Verteilung im Verhältnis 50 zu 50 vor und will den Anteil eines Kantons bei 400 Franken pro Einwohner begrenzen.

Das findet economiesuisse: Die Vorlage gemäss Bundesrat und Ständerat, die auch von den Kantonen unterstützt wird, ist zielführend. Die Lösung der WAK-N hingegen bedeutet eine Schwächung wichtiger Standortkantone. In der Ständeratslösung sorgt der nationale Finanzausgleich für eine faire Einnahmenverteilung zwischen den Kantonen.

Gut zu wissen:

  • Die Einnahmen aus der Gewinnsteuer des Bundes belaufen sich auf 14 Milliarden Franken. Das ist mehr als das, was der Bund durch die Besteuerung der Löhne einnimmt.
  • Drei Prozent der Unternehmen, insbesondere die global tätigen, liefern dem Bund über 90 Prozent davon.
  • Mit dem Vorschlag der WAK-N würden in Basel-Stadt und Zug 80 resp. 90 Prozent der Erträge abgeschöpft. Damit verschwinden die Anreize für eine attraktive Standortpolitik.
  • Der Anteil des Bundes an den Einnahmen ist im Verhältnis zur ordentlichen Firmenbesteuerung bei beiden Verteilschlüsseln vernachlässigbar. Für die betroffenen Kantone bedeutet die Fitfy-Fifty-Regel einen Kahlschlag.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Der Verfassungsartikel zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer ist beschlossen. Der Nationalrat konnte die letzte verbliebene Differenz zum Ständerat ausräumen. Offen war zuletzt die Frage, ob das Parlament den Kantonen vorschreiben soll, wie sie Städte und Gemeinden an den erwarteten Mehreinnahmen beteiligen sollen. Auf die Vorgabe wurde verzichtet. Es ist vorgesehen, dass 75 Prozent der Steuererträge an die Standortkantone der betroffenen Unternehmen und 25 Prozent an den Bund gehen. Die Verfassungsänderung untersteht dem obligatorischen Referendum und kommt am 18. Juni 2023 zur Abstimmung.

Inflation mit bestehenden Instrumenten bekämpfen

Die vom Nationalrat beschlossenen Massnahmen zur Abfederung der Teuerung wirken bestenfalls kurzfristig. Mittelfristig wird damit die Inflation weiter angeheizt: Keine Giesskannenlösungen, sondern gezielte Abfederung mit bestehenden Instrumenten sind gefordert.

Darum geht es: Der Nationalrat hat sich für zusätzliche Prämienverbilligungen und Rentenerhöhungen ausserhalb des geltenden Systems ausgesprochen. Der Bundesrat sieht basierend auf der aktuellen Wirtschaftslage keinen Handlungsbedarf für Notmassnahmen.

Das findet economiesuisse: Die vom Nationalrat beschlossenen Massnahmen zur Abfederung der Teuerung wirken bestenfalls kurzfristig. Mittelfristig wird damit die Inflation weiter angeheizt: Keine Giesskannenlösungen, sondern gezielte Abfederung mit bestehenden Instrumenten (IPV, EL) sind gefordert. Die Motionen sind zudem unnötig:

  • Krankenkassenprämien: Steigen die Prämien wegen der Teuerung an, werden die Prämienverbilligungen bereits heute entsprechend der Kostenentwicklung angepasst.
  • AHV-Renten: Eine willkürliche Anpassung der Renten an die volle Teuerung widerspricht der Logik des bewährten Mischindexes, der in den letzten Jahren dank dem Lohnwachstum zu höheren Renten geführt hat – trotz geringer Inflation.

Empfehlung economiesuisse: Ablehnung

Stand der Beratungen: Die Kleine Kammer hat den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zur Prämienentlastungsinitiative und damit die Massnahmen zur Abfederung der Teuerung abgelehnt. Sie ist auf einen Nichteintretensantrag von Benedikt Würth (Mitte) eingetreten. Nun ist erneut der Nationalrat am Zug. Dieser hatte der Vorlage im Juni deutlich zugestimmt. Definitiv abgelehnt ist die Vorlage, wenn auch der Nationalrat nicht mehr darauf eintreten würde oder ein Rat die Vorlage ein zweites Mal nicht behandeln möchte.

22.3793 Mo. SP-Fraktion Kaufkraft schützen. Abfederung des Prämienschocks 2023

22.3801 / 22.3802 Mo. Chassot / Mo. Carobbio-Guscetti Kaufkraft schützen. Abfederung des Prämienschocks 2023

22.3792 Mo. Mitte-Fraktion Kaufkraft schützen! Sofortiger Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten SR 29.11.22

21.063 Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag Max. 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämie. Geschäft des Bundesrats. Von beiden Räten behandelt SR 30.11.22

Gleich lange Spiesse wie Konkurrenzstandorte

Heute haben nahezu alle namhaften Schifffahrtsnationen eine Tonnagesteuer implementiert. Die Schweizer Anbieter haben demgegenüber einen steuerlichen Wettbewerbsnachteil. Dieser soll nun eliminiert werden.

Darum geht es: Die Tonnagesteuer basiert auf der nutzbaren Transportkapazität (Nettotonnage). Die Steuerbelastung kann so unabhängig von Gewinn und konjunkturellen Schwankungen einfach bestimmt und vorausgeplant werden. Unsicherheiten werden beseitigt, die Planbarkeit wird für betroffene Unternehmen und Steuerbehörden erhöht. Die Tonnagesteuer ist international breit akzeptiert und entspricht den Vorgaben der OECD für die künftige Mindestbesteuerung. Mit der nach ökologischen Kriterien abgestuften Tonnagesteuer werden Anreize für eine nachhaltige Hochseeschifffahrt gesetzt.

Das findet economiesuisse: Die vom Bundesrat und von der WAK-N vorgeschlagene Massnahme lehnt sich eng an bestehende EU-Regelungen an. Sollen Schifffahrtsunternehmen in der Schweiz steuerlich gleich lange Spiesse wie im Ausland vorfinden, ist die Tonnagesteuer das unerlässliche Instrument dazu. Die Vorlage wird massgeblich dazu beitragen, Hochseeschifffahrtsunternehmen in der Schweiz zu halten und neue anzusiedeln.

Gut zu wissen:

  • Das Binnenland Schweiz ist einer der weltweit bedeutendsten Standorte für den Betrieb von Hochseeschiffen. Mit Bezug auf die Bruttotonnage der kontrollierten Schiffe befindet sich die Schweiz unter den zehn grössten Standorten.
  • Neben 21 EU-Staaten kennen auch das Vereinigte Königreich, Norwegen, die USA, China, Japan, Südkorea und Südafrika die Tonnagesteuer.
  • Gemäss einer aktuellen Studie des Institut d’économie appliquée (CREA) der Universität Lausanne besteht in diesem Sektor ein Potenzial für rund 3200 zusätzliche Arbeitsplätze, verbunden mit einer Lohnsumme von rund 340 Millionen Franken.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat der Einführung der Tonnagesteuer für Hochseeschiffe zugestimmt. Mit der Annahme der Vorlage werden Schifffahrtsunternehmen gleich besteuert wie in anderen Ländern. Der Wettbewerbsnachteil der Schweiz wird somit aufgehoben.

Aussenwirtschaft

Isolierte Sanktionen – wirkungslos und nachteilig für die Schweiz

Die Schweiz soll ihre bisherige Sanktionspolitik weiterführen. Isolierte Sanktionen haben bestenfalls eine äusserst begrenzte Wirkung und könnten allenfalls starke Gegenmassnahmen zur Folge haben.

Darum geht es: Bisher kann die Schweiz Sanktionen, die von der UNO, der OSZE oder den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz erlassen wurden, übernehmen. Zuletzt hat sie dies im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine getan. Der Nationalrat will der Landesregierung nun zusätzlich die Kompetenz geben, auch eigenständige Sanktionen ergreifen zu können.

Das findet economiesuisse: Die Motion ist nicht zielführend. Die Forderungen der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats kommen einem Paradigmenwechsel in der Aussen- und Neutralitätspolitik gleich, ohne dass dazu eine Grundsatzdebatte geführt würde. Eigenständige Wirtschaftssanktionen setzen zudem verschiedene zusätzliche Ressourcen wie beispielsweise einen Nachrichtendienst voraus, der die notwendigen Informationen unabhängig beschaffen, validieren und auswerten kann. Ausserdem haben beide Räte in der vergangenen Session ein ähnliches Ansinnen abgelehnt.

Empfehlung economiesuisse: Ablehnung

Stand der Beratungen: Nachdem der Nationalrat der Motion seiner Aussenpolitischen Kommission in der diesjährigen Herbstsession gefolgt ist, hat der Ständerat die Vorlage nun abgelehnt. Er folgt damit den Empfehlungen des Bundesrats und die Motion ist somit erledigt.

Aussereuropäische Medizinprodukte einfacher zulassen

Damit es nicht zu Versorgungsengpässen für die Schweizer Bevölkerung kommt, müssen auch Medizinprodukte ausserhalb der EU, die höchsten medizinischen Standards entsprechen, auf dem Schweizer Markt einfacher zugelassen werden können. economiesuisse unterstützt deshalb die Motion.

Mit der Umsetzung des Vorstosses wird

  • der Handlungsspielraum der Schweiz bei der Beschaffung von Medizinprodukten erhöht;
  • die nationale Versorgung mit Medizinprodukten langfristig gesichert;
  • die Vorreiterrolle der Schweiz als Medtech-Innovationshub gewahrt und ausgebaut.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Der Nationalrat ist dem Ständerat gefolgt und hat die Motion Müller an den Bundesrat überwiesen. Damit muss das nationale Recht so angepasst werden, dass künftig neben den Medizinprodukten mit CE-Zertifikaten auch Medizinprodukte auf dem Schweizer Markt vertrieben werden können, welche nach aussereuropäischen Regulierungssystemen und insbesondere von der U.S. Food & Drug Administration FDA zugelassen sind. Der Bundesrat hatte die Motion zuvor mit der Begründung abgelehnt, dass schon heute Ausnahmebewilligungen möglich seien.

Gesundheitspolitik

Reformen endlich umsetzen

Nach 13 Jahren darf diese wichtige Vorlage nicht weiter verzögert werden: Diese wichtige und umfassende Reform muss endlich realisiert werden.

Darum geht es: Wenige Vorlagen sind in den Gesundheitsbranchen so unbestritten wie jene zur einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS), die grundlegende Fehlanreize in der akuten Gesundheitsversorgung beseitigt und sich positiv auf Behandlungskosten und Behandlungsqualität auswirkt.

Das findet economiesuisse: Die Vorlage darf nicht überladen und damit verzögert werden. Dass im Bereich der Langzeitpflege die umfassende Transparenz der OKP-pflichtigen Kosten möglichst rasch erfolgen soll, ist unbestritten. Aber bis dahin sollte die Langzeitpflege nicht in die Vorlage integriert werden. So kann zeitnah vom Nutzen der EFAS im Spitalbereich profitiert werden.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Der Ständerat hat die Motion angenommen. Krankenversicherer und Kantone sollen gemeinsam für die von der Grundversicherung abgedeckten stationären und ambulanten Gesundheitsleistungen aufkommen müssen. Auch in der Langzeitpflege fordert die Kleine Kammer eine gemeinsame Kostenübernahme der Kantone und Krankenversicherungen. Die Vorlage geht nun zurück in die Grosse Kammer.

Agrarpolitik

Keine Ausdehnung des Verbandsbeschwerderechts

Die verbliebenen Teile der AP22+ beinhalten aus Sicht der Wirtschaft grösstenteils keine besonders schädlichen Elemente. Doch in zwei Ausnahmen gibt es dringlichen Korrekturbedarf.

  • Verbandsbeschwerderecht: Der Gültigkeitsbereich von Verbandsklagen darf nicht auf die Zulassung neuer Pflanzenschutzmittel ausgedehnt werden. Sonst würde die Zulassung von neuen Pflanzenschutzmitteln, die in der Regel sicherer, effektiver und umweltfreundlicher sind, extrem verzögert oder teilweise sogar verunmöglicht.
  • Art. 160b des Entwurfs ersatzlos streichen.
  • Ernteversicherung: Es gibt keinen Bedarf für eine staatliche Mitfinanzierung von Ernteversicherungen. Eine solche wäre systemfremd.
  • Art. 86b des Entwurfs ersatzlos streichen.
  • Fortschritte und Reformbedarf: Die anderen verbleibenden Elemente der Reform können verabschiedet werden – im Wissen, dass sie die Situation der Landwirtschaft nicht fundamental verbessern. Es gibt weiterhin Reformbedarf in Bezug auf internationale Wettbewerbsfähigkeit, Unternehmertum, Innovation und administrative Entlastung.

22.068 Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik. Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats 20.3931 und 21.3015 Geschäft des Bundesrats. Im Rat noch nicht behandelt SR 13.12.22

20.022 Agrarpolitik ab 2022 (AP22+). Geschäft des Bundesrats. Von beiden Räten behandelt SR 13.12.22

Empfehlung economiesuisse: Annahme – bedingt

Stand der Beratungen: Nachdem das Parlament die AP22+ fast zwei Jahre sistiert hatte und eine Langzeitperspektive verlangte, legte der Bundesrat diesen Sommer einen Bericht vor. Dieser erntete in der Kleinen Kammer Zustimmung. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat.

Verkehrspolitik

LSVA-Erhebungssystem jetzt modernisieren

Das aktuelle System zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) steht am Ende seines Lebenszyklus. Eine moderne Nachfolgelösung ist unabdingbar. Aus Sicht der Wirtschaft ist das eine Chance für mehr Erhebungseffizienz und weniger Bürokratie. Die Vorlage des Bundesrats geht in die richtige Richtung.

Das findet economiesuisse:

Aus Sicht der Wirtschaft muss ein neues LSVA-Erhebungssystem fünf Kernanforderungen erfüllen:

  1. Es muss mit ausländischen Mautsystemen vollständig interoperabel sein.
  2. Es muss digital und automatisiert sein, so dass der finanzielle und administrative Aufwand minimiert wird.
  3. Die Rahmenbedingungen müssen technologieoffen sein und das System aufwärtskompatibel, damit künftige Innovationen adaptiert und genutzt werden können.
  4. Die Einbindung in die Zollprozesse muss naht- und reibungslos funktionieren.
  5. Die Modernisierung muss einnahmenneutral sein und möglichst kostengünstig umgesetzt werden.

Empfehlung economiesuisse: Annahme

Stand der Beratungen: Der Nationalrat hat die Vorlage zur Modernisierung des LSVA-Systems angenommen und einen Verpflichtungskredit im Umfang von mehr als einer halben Milliarde Franken genehmigt. Nun ist die Kleine Kammer am Zug.