Sondersession 2023
Die Medikamentenherstellung ist heute der grösste Exportsektor der Schweiz. Die Digitalisierung ist für die Pharmaforschung und die Entwicklung neuer Behandlungsmethoden der Dünger für Innovation. Ausgerechnet hier gerät die Schweiz zunehmend ins Hintertreffen. Will die Schweiz ihren Spitzenplatz behalten, muss sie rasch aufschliessen. Die eidgenössischen Räte beraten eine entsprechende Motion, die diesen Bedeutungsverlust der Schweizer Pharmabranche verhindern soll. Die Gesetzesänderung von Erweiterungs- und Modernisierungsprojekten von Wasserkraftanlagen wird begrüsst, da damit Investitionssicherheit geschaffen werden kann. Mit der Teilrevision des Umweltschutzgesetzes werden Anreize für mehr Zirkularität geschaffen, die die Wirtschaft als wichtiger Treiber innovativer Lösungen unterstützt. Die stoffliche Verwertung wird gestärkt, wodurch Ressourcen und Energie geschont und die Umweltbelastung verringert werden kann. Die Berücksichtigung von EU-Regeln ist zu begrüssen, um allfällige Anforderungen zu harmonisieren und einen Swiss Finish zu vermeiden.
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Digitale Transformation im Gesundheitswesen: Rückstand aufholen!
Die Digitalisierung des Gesundheitsbereichs muss rasch angegangen werden. Im internationalen Vergleich hinkt die Schweiz mit ihrer Digitalisierungsstrategie hinterher.
Darum geht es: Der Bundesrat wird beauftragt, die zeitlichen und inhaltlichen Digitalisierungsziele darzulegen und aufzeigen, wie diese erreicht werden sollen. Zudem soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit das Swiss Medicines Verification System (SMVS) für das digitale Management von Versorgungsengpässen bei Humanarzneimitteln genutzt werden kann.
Das findet economiesuisse: Die Verpflichtung zu einem Masterplan über den Stand der digitalen Transformation inklusive Reporting ist zu begrüssen. Damit kann die digitale Transformation zielgerichtet vorangetrieben werden. Die Nutzung des Swiss Medicines Verification Systems für das digitale Management von Versorgungsengpässen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erhöht die Fälschungssicherheit. economiesuisse empfiehlt die Motion anzunehmen.
Empfehlung economomiesuisse: Annahme
Energie & Umwelt
Notwendige Investitionen in Wasserkraftanlagen jetzt ermöglichen
Eine rasche Steigerung der Wasserkraftproduktion ist nur möglich, wenn bestehende Anlagen vor Ablauf der aktuellen Konzession erweitert werden. Um Investitionssicherheit zu schaffen, muss die Gesetzgebung zügig angepasst werden.
Darum geht es: Bei bestehenden Wasserkraftanlagen werden mit der aktuellen Regulierung volkswirtschaftlich sinnvolle Investitionen nicht getätigt, wenn keine Restwertvereinbarung zwischen Konzessionär und Gemeinwesen zustande kommt. Dies hemmt Investitionen in die Wasserkraft und bremst damit die Energiewende.
Das findet economiesuisse: Mit den aktuellen gesetzlichen Unsicherheiten werden die nötigen Investitionen in Modernisierung und Erweiterung von Wasserkraftanlagen verhindert, weil der Konzessionär beim Heimfall nicht von einer gesicherten Restwertentschädigung ausgehen kann. Hierfür braucht es dringlich eine Lösung. Zielführend wäre eine Pflicht zu einer Absprache zwischen Konzessionär und Gemeinwesen. Damit wäre garantiert, dass eine Restwertvereinbarung abgeschlossen wird und die Investitionen abgegolten werden.
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Dekarbonisierung setzt eine optimale Nutzung der Ressourcen voraus
Die Teilrevision des Umweltgesetzes geht insgesamt in die richtige Richtung. Die Privatwirtschaft ist ein wichtiger Treiber innovativer Lösungen. Umso wichtiger ist es, dass weitere Schritte mit den betroffenen Branchen koordiniert und die internationale Abstimmung gewährleistet werden kann. Für die Branche schädliche Auflagen und allfällige Verbote sind dezidiert abzulehnen.
Darum geht es: Die Teilrevision strebt eine effiziente Nutzung von Ressourcen an, indem Produkte mit möglichst wenig Material und Energie hergestellt und entsorgt werden. Dies ist denn auch Voraussetzung für eine erfolgreiche Dekarbonisierung. Die Eigeninitiative von Unternehmen wird gefördert, da beim Erlass neuer Ausführungsvorschriften bereits ergriffene, freiwillige Massnahmen von Unternehmen ausdrücklich berücksichtigt werden sollen.
Das findet economiesuisse: Um das Potenzial der Kreislaufwirtschaft zu erschliessen und den Wandel der Geschäftsmodelle in diese Richtung zu ermöglichen, braucht es klare Rahmenbedingungen. Die Wirtschaft begrüsst daher eine geregelte Liberalisierung des Abfallmonopols und die Stärkung von Branchenvereinbarungen. Planwirtschaftliche Massnahmen wie die Einschränkung bei der Verwendung von Materialien, insbesondere im Baubereich, werden abgelehnt. Die Wirtschaft unterstützt, dass allfällige Anforderungen an Produkte mit den wichtigsten Handelspartnern koordiniert werden, wobei auf eine Übernahme von EU-Vorgaben zu verzichten ist.
In den Einzelheiten empfiehlt economiesuisse folgende Anpassungen:
- Keine Verwendungsverbote für unschädliche Materialien:
- Art. 30d Abs. 4, E-USG: Zustimmung zur Minderheit UREK-NR
- Ja zu ressourcenschonenden Anforderungen bei Bau, Produkten und Verpackung gemäss internationalen Verpflichtungen Art. 35i und 35j 1bis, E-USG: Zustimmung zur Mehrheit UREK-NR
- Ja zu kantonalen Grenzwerten für die graue Energie im Gebäudebereich Art. 45 Abs. 3 lit. e, E-EnG: Zustimmung zur Minderheit UREK-NR (=gemäss BR)
Empfehlung economiesuisse: Annahme
Aussenwirtschaft
Richtiger Weg aus der Sackgasse nötig
Darum geht es: Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine bedroht auch die Schweizer Sicherheit. Das Kriegsmaterialgesetz wurde in den vergangenen Jahren stark verschärft. Abnehmerländer in Europa kritisieren die Schweiz und suchen neue Lieferanten. Damit die bewaffnete Neutralität der Schweiz sich auch künftig auf eine eigene Rüstungsindustrie verlassen kann, braucht es eine Anpassung des Kriegsmaterialgesetzes. Diese muss allerdings auch das Neutralitätsrecht respektieren.
Das findet economiesuisse: Die parlamentarische Initiative und die darin vorgeschlagene Speziallösung gehen in die falsche Richtung. Der explizite Bezug zur Ukraine und deren Bevorzugung ist ein klarer Verstoss gegen das völkerrechtliche Neutralitätsrecht bzw. seine Praxis. Sinnvoller wäre, ausgewählten Ländern die Wiederausfuhr an Drittstaaten wieder zu ermöglichen. Dadurch könnte nachhaltig Rechtsicherheit geschaffen und der "Swiss Finish" auf den Kern des Neutralitätsrecht reduziert werden.
Empfehlung economiesuisse: Ablehnung