Herbstsession 2017

Die wichtigsten Beschlüsse der vergangenen Herbstsession und was die Wirtschaft darüber denkt. Unter anderem zu den Initiativen Fair-Food, Vollgeld und Rasa sowie den gebundenen Ausgaben.

Nationalrat

Nationalrat will effektive Finanzmarktregulierung mit Augenmass 

Mit dieser Vorlage möchte der Bundesrat für den Finanzplatz einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Inland schaffen, den Kundenschutz verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland stärken. Das Geschäft umfasst die Entwürfe für zwei neue Bundesgesetze sowie Änderungen an bestehenden Gesetzen. Die neuen Erlasse führen bestehende Vorschriften zusammen, enthalten aber auch neue Bestimmungen. 

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) regelt die Voraussetzungen, welche für geschäftsmässig erbrachte Finanzdienstleistungen gelten. Die Regeln betreffen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten wie z.B. Beteiligungspapieren oder Fondsanteilen, nicht aber das klassische Kredit- und Hypothekargeschäft. 

Das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) regelt die Aufsicht über bewilligungspflichtige Finanzinstitute. Bestehende Vorschriften für verschiedene Arten von Finanzdienstleistern sollen mit dem Gesetz systematisch zusammengefasst werden. Nicht zum Geltungsbereich des Gesetzes zählen unter anderem Banken, Versicherungen, Vorsorgeeinrichtungen und Sozialversicherungen. 

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt die Vorlage.

Schweizer Finanzdienstleister werden gestärkt 
Die Vorlage legt die Basis, um die Exportfähigkeit von Schweizer Finanzprodukten und -dienstleistungen auch künftig zu erhalten. Mit den beiden Gesetzen führt die Schweiz Regeln ein, die international üblichen Standards entsprechen. Ihre Einhaltung kann nur gewährleistet werden, wenn sämtliche Marktteilnehmer in überzeugender Weise beaufsichtigt werden. In dieser Frage konnte sich die Branche auf eine für alle Beteiligten praktikable Lösung einigen.

Rechtssicherheit durch systematische und differenzierte Regulierung
Das FIDLEG führt zu einem modernen Anlegerschutz, bei dem der mündige Anleger im Zentrum steht. Die Regulierung ist einheitlich und differenziert zugleich. Die Schutzziele werden dadurch effektiv und ohne einen übermässigen administrativen Aufwand erreicht. Ein wichtiger Fortschritt ist auch, dass geltendes Recht systematisch zusammengeführt wird. Heute ist die Rechtslage unübersichtlich, was mitunter zu Rechtsunsicherheit für Finanzdienstleister und ihre Kunden führt. 

Gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter
Mit den beiden Gesetzen werden einheitliche Bedingungen für alle Marktteilnehmer geschaffen. Für alle Anbieter einer Finanzdienstleistung gleichen Typs gelten künftig dieselben Voraussetzungen – unabhängig von ihrem Bewilligungsstatus. Damit vollzieht die Schweiz einen Schritt, welcher in den massgeblichen ausländischen Märkten bereits vollzogen ist. 

Rechtsstaatliche Prinzipien nicht aushöhlen 
Der Bundesrat sieht im FIDLEG eine übertriebene Haftungsbestimmung vor. So soll jeder für den Schaden eines Kunden haftbar sein, der an Informationsdokumenten mitgewirkt hat, die unrichtige, irreführende oder widerrechtliche Angaben enthielten. Der Bundesrat möchte dabei die Unschuldsvermutung aushebeln und die Beweislast umkehren. Die Beteiligten sollen beweisen müssen, dass sie kein Verschulden trifft. economiesuisse lehnt eine solche Abkehr von fundamentalen rechtsstaatlichen Prinzipien ab. 

Stand der Beratungen

In der Herbstsession 2017 hat der Nationalrat die beiden Gesetzesentwürfe der Vorlage angenommen: das FIDLEG mit 126 zu 63 Stimmen bei 2 Enthaltungen und das FINIG mit 125 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Damit ist er dem Ständerat gefolgt, der den beiden Entwürfen in der Wintersession 2016 zugestimmt hatte. 

Wie von der vorberatenden Kommission beantragt, ist die Grosse Kammer in den meisten Punkten dem Ständerat gefolgt. Unter anderem hat der Nationalrat beschlossen, die Informationspflichten für Finanzdienstleister zu vereinfachen und diese stärker nach Kundentyp zu differenzieren. Ebenfalls bestätigt hat der Nationalrat den Entscheid des Ständerats, Versicherungen vom Geltungsbereich des FIDLEG auszunehmen. Hingegen werden spezielle Regeln für Fintech-Unternehmen in die Vorlage aufgenommen. Beim FINIG will auch der Nationalrat Vermögensverwalter und Trustees einer Aufsichtsorganisation unterstellen, die von der FINMA eingesetzt und überwacht wird. 

Abweichend vom Ständerat möchte der Nationalrat die Haftbarkeit für Schäden infolge unrichtiger, irreführender oder widerrechtlicher Angaben auf den Ersteller eines Prospekts zu einem Finanzprodukt beschränken. Der Ständerat war dem bundesrätlichen Entwurf gefolgt, wonach jeder haftbar wäre, der an der Erstellung von Informationsdokumenten beteiligt war. Im Zusammenhang mit Informationsdokumenten hat der Nationalrat auch differenzierteren und weniger drastischen Strafbestimmungen zugestimmt.

economiesuisse begrüsst die klare Zustimmung des Nationalrats zu den beiden Gesetzesentwürfen. Mit seinen Beschlüssen hat die Grosse Kammer die Vorlage in wichtigen Punkten verbessert. 

Als Nächstes wird sich der Ständerat mit den Differenzen bei der Vorlage befassen.

 

 

Klares Verdikt gegen Abschottung und Bevormundung im Lebensmittelbereich 

Die Volksinitiative will mit neuen Vorschriften und Handelsbeschränkungen das Angebot an Lebensmitteln erhöhen, «die von guter Qualität und sicher sind und die umwelt- und ressourcenschonend, tierfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt werden». Der Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die nicht den verschärften Anforderungen im Inland entsprechen, soll verboten werden.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Fair-Food-Initiative abzulehnen. 

Lebensmittel verschwinden aus den Regalen 
Um die Initiative umzusetzen, müssen Nahrungsmittelproduzenten voraussichtlich für jede Produktionsstufe aufwendige Nachweise erbringen. Ausländische Lebensmittelhersteller werden in vielen Fällen nicht speziell für die Schweiz ihre Produktionsprozesse umstellen oder einen speziellen Kontrollapparat schaffen. Vielmehr werden die entsprechenden Produkte in der Schweiz nicht mehr verfügbar sein. 

Wichtige Rohstoffe fehlen 
Für die Produktion gewisser Lebensmittel müssen landwirtschaftliche Erzeugnisse eingeführt werden, die voraussichtlich nicht den Standards der Initiative genügen. Beispielsweise sind Schweizer Backwarenproduzenten auf ausländischen Hochproteinweizen angewiesen, der in besseren klimatischen Bedingungen mit einem intensiveren Düngereinsatz produziert wird. Kann dieser nicht mehr eingeführt werden, sind gewisse Backwaren in der Schweiz nicht mehr oder nur noch in minderer Qualität herstellbar. 

Streit mit dem Ausland und Rechtsunsicherheit 
Die Initiative schafft neue Handelshemmnisse. Sie kann nur schwerlich so umgesetzt werden, dass sie mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz (WTO, EU, Freihandelsabkommen) vereinbar ist. Handelsstreitigkeiten und Rechtsunsicherheiten sind absehbar. Insgesamt wird der Schweizer Agrar- und Lebensmittelmarkt mit der Initiative weiter abgeschottet. 

Nachteile für Schweizer Lebensmittelproduzenten
Die Schweizer Lebensmittelindustrie und der Handel müssen bei Annahme der Initiative komplexe und teure Kontroll- und Dokumentationssysteme aufbauen. Die Produktionskosten und Preise steigen. Die Schweizer Lebensmittelindustrie wird im internationalen Wettbewerb benachteiligt, was Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Inland gefährdet.

Lebensmittelpreise und Einkaufstourismus steigen
Die Initiative führt zu deutlich höheren Lebensmittelpreisen. Dies, weil die Produktion im Inland verteuert wird und Importe verhindert werden. Nicht nur steigen die Kosten für die Konsumenten, sondern auch der Absatz von Nahrungsmitteln im Inland wird sinken. Gleichzeitig wird der Einkaufstourismus noch attraktiver. 

Konsumenten werden bevormundet
Die Initianten möchten den IP-Standard und langfristig sogar den Bio-Standard als verbindlichen Produktionsstandard festschreiben. Damit werden die Konsumenten bevormundet. Bereits heute gibt es eine breite Palette von Lebensmitteln, die nach IP- oder Bio-Standard produziert werden. Die Konsumenten haben aber eine Wahlmöglichkeit, welche die Initiative abschaffen möchte. 

Teurer staatlicher Kontrollapparat 
Wird die Initiative angenommen, ist auch der Aufwand für den Staat nicht zu unterschätzen. Er müsste innerhalb von drei Jahren sehr detaillierte neue Vorschriften definieren, und diese müssten danach auch kontrolliert werden. Der dafür notwendige Bürokratieausbau dürfte Steuerzahler und Konsumenten teuer zu stehen kommen. 

Neue Subventionstatbestände
Die Initiative bietet Anhaltspunkte für Forderungen nach mehr Subventionen. Angesichts der bereits heute im internationalen Vergleich sehr hohen Stützungsbeiträge in der Landwirtschaft (rund 55 Prozent des Einkommens eines durchschnittlichen Landwirts stammen aus staatlicher Quelle) sollte die Schweiz nicht noch weitere Subventionstatbestände schaffen. 

Stand der Beratungen

Der Nationalrat hat die Volksinitiative in der Herbstsession 2017 als Erstrat mit 125 zu 37 Stimmen bei 23 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen. Damit ist er dem Bundesrat gefolgt, der die Initiative ebenfalls zur Ablehnung empfiehlt. Als Nächstes wird der Ständerat Gelegenheit haben, sich zur Initiative zu äussern.  

economiesuisse begrüsst die klare Absage des Nationalrats an diese schädliche Initiative. 

 

 

RASA-Initiative stösst auf breite Ablehnung

Mit der Volksinitiative «Raus aus der Sackgasse!» soll der Artikel 121a aus der Bundesverfassung (BV) gestrichen werden. Er wurde durch die Masseneinwanderungsinitiative (MEI) eingeführt und verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Einerseits teilt economiesuisse das Anliegen der Initianten, das Freizügigkeitsabkommen (FZA) und die bilateralen Verträge mit der EU zu erhalten. Andererseits ist der in Art. 121a BV ausgedrückte Volkswillen zu respektieren, dass die Schweiz die Zuwanderung mit geeigneten Massnahmen steuern soll. Mit der Revision des Ausländergesetzes vom Dezember 2016 hat das Parlament eine Lösung gefunden, die beiden Ansprüchen gerecht wird: Art. 121a BV wurde soweit umgesetzt, wie dies zum heutigen Zeitpunkt möglich ist, ohne die bilateralen Abkommen mit der EU zu gefährden. Die RASA-Initiative wurde dadurch obsolet. 

Stand der Beratungen

Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2017 mit 125 zu 17 Stimmen bei 50 Enthaltungen beschlossen, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. 

economiesuisse begrüsst diesen Entscheid. 

 

 

«No-Billag»-Initiative zur Ablehnung empfohlen

Die Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren» («No-Billag-Initiative») will die Zwangsgebühren für die konzessionierten Radio- und Fernsehanbieter abschaffen und direkte staatliche Subventionen für Radio- und Fernsehanbieter untersagen.

Position economiesuisse

economiesuisse hat dem Parlament empfohlen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Im Hinblick auf die Parlamentsdebatte hatte sich economiesuisse aber für den Gegenvorschlag einer Minderheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) ausgesprochen. Demnach wäre die Abgabe für Radio und Fernsehen pro Haushalt auf höchstens 200 Franken pro Jahr begrenzt worden. Für Unternehmen wäre sie ganz entfallen. Nach dem Willen des Bundesrats wird die neue Abgabe für private Haushalte 400 Franken pro Jahr betragen. Unternehmen sollen abhängig von ihrem Umsatz jährlich bis zu 39‘000 Franken bezahlen müssen.

Initiative ist zu radikal
economiesuisse teilt das Ziel, die Wirtschaftsfreiheit im Bereich der audiovisuellen Medien zu stärken. Die heutigen Gebühren für die konzessionierten Radio- und Fernsehanbieter sollen aber nicht gänzlich und ersatzlos abgeschafft werden. Damit würden demokratiepolitisch wichtige Leistungen entfallen, die von privatwirtschaftlichen Marktteilnehmern nicht hinreichend zur Verfügung gestellt werden. 

Fokussierung auf Kernauftrag des Service public 
Das über staatliche Zwangsgebühren finanzierte Medienangebot muss auf den Kernauftrag des Service public reduziert werden. Dieser Kernauftrag ist im Rahmen einer bisher zu unverbindlich geführten Debatte eng zu definieren. 

Öffentlich-rechtliche Dominanz ist nicht mehr legitim
Über Zwangsabgaben sollen nur noch jene Service-public-Leistungen gefördert werden, die von Privaten in einem Markt ohne staatliche Eingriffe nicht erbracht würden (Marktversagen). Diese Legitimationsbasis schrumpft: Angebote durch neue Medien nehmen zu, die Verfügbarkeit von Informationen wächst. Private Medien können dank der Digitalisierung die demokratiepolitische Funktion des Service public immer besser erfüllen. Heute erleiden sie aber durch die Dominanz öffentlich-rechtlicher Anbieter erhebliche Wettbewerbsnachteile und werden vom Markt verdrängt. 

Doppelbesteuerung über den Arbeitsplatz 
Aus Sicht von economiesuisse sollte auf eine Abgabe für Unternehmen verzichtet werden. Erwerbstätige Mediennutzer werden sonst zweimal zur Kasse gebeten – einmal als private Bürger und einmal als Arbeitnehmer. Sie müssen damit mehr bezahlen als nicht erwerbstätige Mediennutzer. Eine solche Doppelbesteuerung ist weder gerecht noch sinnvoll.

Stand der Beratungen

In der Herbstsession 2017 hat der Nationalrat die Initiative als Zweitrat beraten, nachdem sie vom Ständerat in der Frühjahrssession 2017 einstimmig zur Ablehnung empfohlen wurde. Mit 122 zu 42 Stimmen bei 15 Enthaltungen hat die Grosse Kammer die Abstimmungsempfehlung des Ständerats bestätigt. Den Gegenvorschlag einer Minderheit der KVF-N hat der Nationalrat mit 108 zu 70 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. 

In der Schlussabstimmung haben beide Räte die ablehnende Abstimmungsempfehlung bestätigt: der Nationalrat mit 129 zu 33 Stimmen bei 32 Enthaltungen und der Ständerat mit 40 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung.  

 

 

Grosse Kammer für Informationsaustausch mit zusätzlichen Staaten

Seit Januar 2017 wendet die Schweiz den automatischen Informationsaustausch über Finanzdaten (AIA) mit 38 Staaten an. Mit dieser Vorlage möchte der Bundesrat den AIA mit 41 weiteren Staaten und Territorien einführen. Dazu zählen unter anderem China, Indien, Brasilien und Russland.

Ausserdem möchte der Bundesrat einen Prüfmechanismus einführen. Vor dem ersten Datenaustausch mit einem neuen Partnerstaat will er der zuständigen Parlamentskommission einen Prüfungsbericht vorlegen. Dieser soll zeigen, ob die Partnerländer die Voraussetzungen für den AIA bezüglich Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit erfüllen und ob diese Länder auch mit den wichtigen Konkurrenten der Schweiz AIA-Abkommen abschliessen. 

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt die Vorlage. 

Den Informationsaustausch auf weitere Länder ausdehnen – im Interesse der Schweiz 
Der Unternehmensstandort generell und insbesondere der Schweizer Finanzplatz sind auf internationale Akzeptanz angewiesen. Der AIA wird nach einem globalen Standard eingeführt, an dem die Schweiz massgeblich mitgearbeitet hat. Es gelten für alle Partnerländer dieselben Regeln. economiesuisse hat die Einführung des AIA im internationalen Verhältnis deshalb akzeptiert. Es liegt im Interesse der Schweiz, das AIA-Netzwerk nun auf weitere Länder auszudehnen.

Vertraulichkeit und Datensicherheit gewährleisten 
Bevor der AIA auf weitere Staaten ausgedehnt wird, muss Gewissheit herrschen, dass diese alle Vorgaben des globalen AIA-Standards einhalten. Besonders wichtig ist, dass die Partnerländer die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit strikt erfüllen. Es ist zentral, dass sie die gesammelten Daten nur für Steuerzwecke verwenden und dass die technische Datenübermittlung sicher ist. Ausserdem hat der Bundesrat darauf zu achten, dass die AIA-Partnerländer auch mit allen relevanten Konkurrenzfinanzplätzen der Schweiz den AIA einführen. Dies ist nötig, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Sorgfältige Prüfung als zwingende Voraussetzung
economiesuisse begrüsst die Einführung eines Prüfungsmechanismus. Mit diesem gilt es sicherzustellen, dass neue AIA-Partnerländer den globalen AIA-Standard strikt einhalten. Es ist unabdingbar, dass die Prüfung im Einzelfall sehr sorgfältig und nach strengen Kriterien vorgenommen wird. Auch die Erfahrungen anderer Staaten mit dem jeweiligen Land sind in die Beurteilung mit einzubeziehen.

Umsetzung überwachen, Verstösse sanktionieren
Bei Anzeichen einer Verletzung der Vorgaben muss das Verfahren zur Einführung des AIA sistiert werden. Auch nach Einführung des AIA muss der Bundesrat kritisch überwachen, ob die einzelnen Länder die vereinbarten Bedingungen einhalten. Verstösse sind zu sanktionieren, indem der Informationsaustausch ausgesetzt wird. 

Stand der Beratungen

Der Nationalrat hat die Vorlage in der Herbstsession 2017 als Erstrat beraten. Er hat der Einführung des AIA mit allen vorgeschlagenen Ländern ausser Neuseeland und Saudi-Arabien zugestimmt. Den Bundesbeschluss zu Neuseeland möchte die grosse Kammer an den Bundesrat zurückweisen, weil mit dem Land kein Sozialversicherungsabkommen besteht. 

Mit 166 zu 18 Stimmen hat der Nationalrat den Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus angenommen. Zuvor hatte er die Kriterien präzisiert, nach welchen der Bundesrat die Einführung des AIA im Einzelfall prüfen muss. Zu den Kriterien zählt, dass der fragliche Partnerstaat die Informationen nur zu dem im Abkommen vorgesehenen Zweck verwendet. Ausserdem müssen die Vertraulichkeit, die Datensicherheit und der Datenschutz gemäss dem AIA-Standard gewährleistet sein. Vom Datenaustausch betroffenen Personen dürfen keine schweren Menschenrechtsverletzungen drohen und der Partnerstaat muss «zufriedenstellende Zustände hinsichtlich der Korruptionsverhinderung» aufweisen. Schliesslich muss der AIA-Kandidat über ein angemessenes Netzwerk von AIA-Partnerstaaten verfügen, einschliesslich der relevanten Konkurrenzfinanzplätze der Schweiz. 

Ebenfalls beschlossen hat der Nationalrat ein stärkeres Mitwirkungsrecht des Parlaments am Prüfmechanismus. Statt die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben nur zu informieren, soll der Bundesrat sie konsultieren und ihre Empfehlungen berücksichtigen müssen. 

Das Geschäft geht nun an den Ständerat. 

economiesuisse begrüsst die Annahme der Bundesbeschlüsse durch den Nationalrat. 

 

 

Nationalrat möchte Gesetze öfter befristen

Die parlamentarische Initiative fordert, dass bestimmte Erlasse von Bundesbehörden befristet werden. Mit einer Verfallklausel sollen vor allem jene Erlasse ausgestattet werden, die staatliche Ausgaben oder Abgaben zur Folge haben, sowie jene, deren Befolgung hohe Kosten verursachen. Auch schwere Eingriffe in die Privatsphäre, die Wirtschaftsfreiheit oder die Eigentumsgarantie sollen ein Verfalldatum erhalten. 

Die parlamentarische Initiative ist in Bezug auf die Modalitäten der Befristung (z.B. Dauer, Aufhebungsmechanismus, Befristung einzelner Teile oder ganzer Gesetze) so formuliert, dass bei der Nutzung des Instruments ausreichend Flexibilität verbleibt. Als alternative Umsetzungsmöglichkeit wird vorgeschlagen, dass der Bundesrat bei allen Gesetzesvorlagen eine Befristung prüfen und dem Parlament entsprechende Vorschläge unterbreiten soll.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. 

Befristung hilft, überholte Regulierungen abzubauen 
Erlasse zu befristen ist grundsätzlich ein nützliches Mittel, um das Bürokratiewachstum einzudämmen. Ein Grund für das Bürokratiewachstum ist, dass bestehende Gesetze und Verordnungen nur selten aufgehoben werden. Verfallklauseln zwingen die Verwaltung und das Parlament dazu, bestehende Regulierungen regelmässig und systematisch zu überprüfen. Verfallklauseln können grundsätzlich bereits heute eingesetzt werden. Durch eine klarere Regelung wird aber die Attraktivität dieses Instruments gesteigert. 

Verfallklauseln dort einsetzen, wo wirksam und sinnvoll
Bei der Umsetzung der parlamentarischen Initiative ist auf einen generellen Automatismus zu verzichten. Verfallklauseln sollten gezielt und nur in Regulierungsbereichen eingesetzt werden, in denen sie sachlich gerechtfertigt sind. Dazu gehören beispielsweise Bereiche mit einer dynamischen technologischen Entwicklung. Durch nachträgliche, periodisch stattfindende Regulierungsanalysen kann die Befristung von Gesetzen in ihrer Wirksamkeit noch verstärkt werden.

Stand der Beratungen

Der Nationalrat hat mit 97 zu 84 Stimmen bei 7 Enthaltungen entschieden, der Initiative Folge zu geben. Dies, nachdem die Staatspolitische Kommission des Nationalrats an ihrer Unterstützung für die Initiative festgehalten hatte. Die Schwesterkommission des Ständerats hatte zuvor mit einer knappen Mehrheit von 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. 

economiesuisse begrüsst den Entscheid des Nationalrats.

 

 

Motion für Flexibilität bei der CO2-Reduktion knapp abgelehnt 

Die Motion hatte gefordert, dass die Zielwerte und Massnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstosses nach 2020 flexibel ausgestaltet werden. Insbesondere soll es demnach keine fixen Quoten für Reduktionen im In- und Ausland geben. 

Position economiesuisse

economiesuisse hat empfohlen, die Motion anzunehmen. 

Für eine ambitionierte Klimapolitik ohne wirtschaftliche Flurschäden 
Die Wirtschaft hat sich zum sehr ambitionierten Ziel bekannt, die CO2-Emissionen der Schweiz um 50 Prozent zu reduzieren. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass die Rahmenbedingungen zur Erreichung dieses Ziels wirtschaftsfreundlich ausgestaltet werden. Eine der wichtigsten Rahmenbedingungen ist dabei‚ dass nicht zwischen einem «Inlandziel» und einem «Auslandziel» unterschieden wird. Dies ermöglicht es der Schweiz einerseits, das Gesamtziel besser zu erreichen. Andererseits vermeidet unser Land dadurch massive Wettbewerbs- und Standortnachteile. 

Klimaproblem global lösen – so rasch und effektiv wie möglich 
Das Klimaproblem ist ein globales Problem, das nur global gelöst werden kann. Um den weltweiten CO2-Ausstoss rasch und genügend stark zu senken, sollte die Schweiz jeden investierten Franken möglichst zielführend einsetzen. Können mit Investitionen im Ausland grosse Fortschritte beim CO2-Ausstoss erreicht werden, sollten diese nicht durch ein starres Inlandziel verhindert werden. Je flexibler das System, desto effektiver können die Mittel eingesetzt werden. 

Stand der Beratungen

Der Nationalrat hat die Motion in der Herbstsession 2017 mit 89 zu 86 Stimmen knapp abgelehnt. 

economiesuisse bedauert dieses Resultat und wird sich weiterhin für eine flexible Ausgestaltung der künftigen Klimapolitik einsetzen. 

 

 

Ständerat

Vollgeld-Initiative findet keine Befürworter

Die Vollgeld-Initiative möchte das Geldsystem der Schweiz in zwei Punkten grundlegend verändern: Erstens soll die Schweizerische Nationalbank (SNB) als einzige Institution Geld in Umlauf bringen können. Geldschöpfung durch Kredite der Geschäftsbanken soll verboten werden. Die Banken dürfen demnach nur noch Kredite vergeben, wenn diese vollumfänglich mit Sparguthaben hinterlegt sind. Zweitens soll die SNB künftig Geld schöpfen, ohne dass sie dabei etwas kauft und einen Gegenwert erhält.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Initiative abzulehnen. 

Die Schweiz als Versuchslabor für ein Hochrisikoexperiment
Wird die Initiative angenommen, betritt die Schweiz völliges Neuland: Kein anderes Land kennt Vollgeld oder hat dieses System jemals ausprobiert. Die Einwohner unseres Landes werden daher Probanden in einem beispiellosen Hochrisikoexperiment. Der Umbau des Geldsystems kann gravierenden volkswirtschaftlichen Schaden anrichten. 

Franken wird zu Leergeld und verliert Vertrauen
Für jeden Franken, den die SNB heute in Umlauf bringt, hält sie einen Vermögenswert in ihren Büchern; zum Beispiel Obligationen, Aktien oder Gold. Die Initianten möchten diesen erprobten Mechanismus aufgeben. Die SNB soll bei der Ausgabe von Franken keinen Vermögenswert mehr kaufen, sondern die Franken einfach verschenken. Die Bilanz der SNB ist somit beim Vollgeld leer. Dadurch dürfte das Vertrauen in Schweizer Leergeld-Franken früher oder später verloren gehen. Als Folge wird sich der Schweizer Franken massiv abwerten, was zu einer Währungskrise mit verheerenden Konsequenzen führen kann.

Hohe Kosten für kleine Bankkunden 
Im Vollgeldsystem bleibt Bankkunden einzig die Wahl zwischen einem zinslosen Vollgeld-Zahlungskonto und einem Sparkonto, das nicht für Zahlungszwecke benutzt werden kann. Das heute weit verbreitete Sichtkonto (Girokonto) ist im Vollgeldsystem verboten. Das Geld auf den neu zu schaffenden Zahlungskonten dürfen die Banken nicht mehr gewinnbringend investieren. Daher ist mit hohen Kontoführungsgebühren zu rechnen, die Kleinkunden besonders schmerzlich treffen. 

Kapitalverkehr wird eingeschränkt 
Viele Bankkunden werden nicht bereit sein, auf ein Sichtkonto in der heutigen Form zu verzichten. Daher sind Umgehungsversuche wahrscheinlich. Die SNB könnte in einem solchen Fall ihren gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen, weswegen der Bund Kapitalverkehrskontrollen oder ähnliche schädliche Regulierungen einführen müsste. Die Initiative erlaubt dies explizit. Für einen international so vernetzten Wirtschaftsstandort wie jenen der Schweiz wäre diese Entwicklung fatal. 

Unabhängigkeit der Nationalbank gefährdet 
Wird die SNB dazu verpflichtet, scheinbares Gratisgeld zu verteilen, schafft dies eine riesige Anspruchshaltung. Die Initianten versprechen Geschenke an Bund, Kantone und die Bevölkerung in der Höhe von jährlich bis zu 15 Milliarden Franken. Um an das Geld heranzukommen, werden Interessengruppen die Nationalbank massiv unter Druck setzen. Eine von Partikularinteressen abhängige SNB kann die Preisstabilität des Schweizer Frankens nicht mehr garantieren. Wirtschaft und Bevölkerung sind aber auf eine stabile Währung angewiesen – die Unabhängigkeit der Nationalbank muss deswegen weiterhin das oberste Gebot sein. Auch aus diesem Grund ist die Initiative abzulehnen.

Stand der Beratungen

Der Ständerat hat sich in der Herbstsession 2017 als Erstrat mit der Volksinitiative befasst. Ohne Gegenstimme hat er beschlossen, sie dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Er ist damit dem Bundesrat gefolgt, der die Initiative ebenfalls ablehnt. Als Nächstes wird das Geschäft im Nationalrat diskutiert. 

economiesuisse begrüsst den eindeutigen Entscheid des Ständerats gegen diese fehlgeleitete Initiative. 

 

 

Übergangslösung für Auslandaufenthalte im Ständerat unbestritten

Mit der Vorlage beantragt der Bundesrat für die Jahre 2018 bis 2020 einen Kredit von 114,5 Millionen Franken, um Auslandaufenthalte im Bildungsbereich zu fördern. Finanziert werden sollen damit Programme für Lernende in allen Bildungsbereichen. 

Mit dem beantragten Kredit soll eine Schweizer Übergangslösung verlängert werden, die mit dem «Erasmus+»-Programm der EU kompatibel ist. Ursprünglich war geplant, dass die Schweiz in den Jahren 2014 bis 2020 am EU-Austauschprogramm teilnimmt. Die Verhandlungen dazu wurden jedoch nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative im Februar 2014 sistiert. Als Übergangslösung schuf die Schweiz für die Jahre 2014 bis 2017 ein eigenes Mobilitätsprogramm. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass eine Assoziierung an «Erasmus+» für die Jahre 2018 bis 2020 zu angemessenen Kosten unrealistisch ist. Der Bundesrat möchte daher das autonome Programm fortführen.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt, die Vorlage anzunehmen. 

Übergangslösung ist momentan der richtige Weg 
Die vorgeschlagene Lösung schafft bis 2020 Rechts- und Planungssicherheit für die Bildungsinstitutionen und Lernenden. Sie ist unter den gegebenen Umständen weiteren Verhandlungsversuchen für eine Erasmus-Assoziierung vorzuziehen. Die Qualität der inländischen Ausbildungen wird dadurch kurzfristig nicht gefährdet. Die Schweizer Lösung hat auch Vorteile: Sie ist auf nationale Bedürfnisse ausgerichtet, während nicht alle Programme innerhalb von Erasmus+ für die Schweiz von Bedeutung sind. Auch aus finanzpolitischer Sicht ist der Vorschlag des Bundesrats zu begrüssen: Mit 114,5 Millionen Franken wird der Budgetrahmen unterschritten, der 2013 für die Teilnahme an Erasmus+ (2018 bis 2020) vorgesehen war. 

Langfristiges Ziel: nachhaltige Mobilitätslösung
Längerfristig wäre es sehr wertvoll, wenn die Schweiz wieder ganz in das Austauschprogramm der EU eingebunden wäre. Der Bundesrat sollte entsprechende Verhandlungen für die Zeit nach 2020 aufnehmen. Es wäre aber falsch, für die Vollassoziierung einen zu hohen Preis zu bezahlen. Mit dem Austritt von Grossbritannien aus der EU werden einige der besten europäischen Universitäten vielleicht nicht mehr am Erasmus-Programm teilnehmen. Eine stärkere Ausrichtung der Mobilitätsprogramme ausserhalb von Erasmus könnte daher auch langfristig Sinn machen. 

Mobilität nach Lehrabschluss verbessern
Für die Zukunft nach 2020 fordert economiesuisse, dass die Mobilität von Lehrlingen nach Abschluss der Abschlussprüfung stärker gefördert wird. Diese angehenden Fachkräfte, die für die Schweizer Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind, können bisher kaum von den internationalen Mobilitätsprogrammen profitieren.

Stand der Beratungen

Der Ständerat hat den beantragten Kredit in der Herbstsession 2017 ohne Gegenstimme genehmigt (3 Enthaltungen). Als Nächstes wird sich der Nationalrat mit dem Geschäft befassen. 

economiesuisse begrüsst den Entscheid des Ständerats, dem Lösungsvorschlag des Bundesrats zu folgen. 

 

 

Zoll wird digitalisiert

Mit dieser Vorlage bewilligt das Parlament dem Bundesrat einen Gesamtkredit von 393 Millionen Franken, um mit dem Programm DaziT bis 2026 sämtliche Zollprozesse zu digitalisieren.

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt das Programm DaziT und die Pläne des Bundesrats zu dessen Finanzierung. 

Administrative Entlastung der Schweizer Wirtschaft
DaziT ermöglicht effiziente, moderne und durchgehend digitale Zollprozesse. Ein solches Modernisierungsprogramm war für die Schweizer Export- und Importunternehmen seit Jahren überfällig. Die bestehenden Systeme sind uneinheitlich, veraltet und teuer. Die Modernisierung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz: Die Ein- und Ausfuhr von Gütern verursacht für heimische Unternehmen jährlich einen administrativen Aufwand von geschätzten 500 Millionen Franken. Dank DaziT dürften sich diese Regulierungskosten um rund 125 Millionen Franken verringern. 

Chancen der Digitalisierung nutzen
Bei der digitalen Verzollung liegt heute ein grosses Potenzial für Effizienzsteigerung brach. Mit DaziT wird dieses Potenzial genutzt. Auch kann die Schweiz in Zukunft mit der laufenden Weiterentwicklung der europäischen und internationalen Standards Schritt halten. Innerhalb der Zollverwaltung führt das Projekt zu effizienteren Prozessen und mittelfristig zu geringeren Kosten.

Stand der Beratungen

Wie der Nationalrat vor ihm, hat der Ständerat das Geschäft in der Herbstsession 2017 einstimmig angenommen.

economiesuisse begrüsst dieses klare Resultat.

 

 

Einigkeit über Ersatz für «Schoggigesetz»

Die Schweizer Agrarrohstoffe sind wegen des hohen Grenzschutzes überteuert. Für die Nahrungsmittelproduzenten resultieren daraus beim Export Wettbewerbsnachteile. Ihnen wurden deshalb im Rahmen des sogenannten «Schoggigesetzes» bisher die Mehrkosten für Schweizer Milch und Getreide zurückerstattet.

Am 19. Dezember 2015 hat die WTO beschlossen, Exportsubventionen dieser Art zu verbieten. Im Rahmen dieser Vorlage soll das Parlament einerseits den entsprechenden WTO-Ministerbeschluss genehmigen. Andererseits möchte der Bundesrat eine WTO-konforme Ersatzlösung einführen. 

Die Ersatzlösung besteht aus zwei Massnahmen: Erstens sollen die bisherigen Exportsubventionen in Landwirtschaftssubventionen umgewandelt werden. Für die Jahre 2018 bis 2020 handelt es sich dabei um rund 68 Millionen Franken pro Jahr. Diese Gelder sollen künftig an die Produzenten von Milch und Brotgetreide fliessen – unabhängig davon, ob die Produkte exportiert werden. Zweitens sollen die Zollvorschriften für den aktiven Veredelungsverkehr mit Milch- und Getreidegrundstoffen leicht vereinfacht werden. Im Veredelungsverkehr können Rohstoffe zollfrei eingeführt werden, wenn damit Exportprodukte hergestellt werden.

Position economiesuisse

economiesuisse empfiehlt die Vorlage zur Annahme.

WTO-Regeln umsetzen
Die Schweizer Wirtschaft mit ihrem kleinen Heimmarkt ist zwingend auf einen guten internationalen Marktzugang angewiesen. Es ist daher wichtig, den WTO-Ministerbeschluss mit dieser Vorlage rasch umzusetzen. 

Subventionen stoppen, wenn Ziel nicht erreicht wird
economiesuisse befürwortet grundsätzlich auch, dass die Mittel für die bisherigen Exportvergünstigungen künftig an Milch- und Getreideproduzenten ausbezahlt werden. Die zusätzlichen Subventionen dürfen aber nur dann Bestand haben, wenn sie sich als zielführend erweisen: Die Nahrungsmittelbranche muss in ausreichendem Masse inländische Rohstoffe erhalten, und dies zu Preisen, die im internationalen Kontext konkurrenzfähig sind. Ist dies nicht der Fall, sind die Subventionen zu stoppen und ist eine andere Lösung zu suchen. 

Veredelungsverkehr zusätzlich vereinfachen
Die Erfahrung zeigt, dass die verarbeitende Industrie Schweizer Milch und Getreide kauft, wenn diese zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden. Um dies zu gewährleisten, muss im Gegenzug zu den neuen Subventionen der aktive Veredelungsverkehr konsequent vereinfacht werden. Andernfalls fehlt der nötige Wettbewerb, damit die Subventionen ihre Wirkung entfalten. Die Vorlage geht diesbezüglich zu wenig weit. 

Problem an der Wurzel packen 
Als kurzfristige Massnahme ist der vorliegende Ersatz fürs Schoggigesetz zu begrüssen. Langfristig müssen aber die Ursachen für die überhöhten Agrarrohstoffpreise angegangen werden: Der Schweizer Agrarmarkt muss geöffnet werden, zumindest gegenüber der EU. Nur so lassen sich die Wettbewerbsnachteile der Schweizer Exportindustrie nachhaltig beseitigen und die Nachfrage nach Schweizer Agrarrohstoffen langfristig sichern.

Stand der Beratungen

In der Herbstsession 2017 hat der Ständerat beide Teile der Vorlage als Erstrat einstimmig angenommen: den WTO-Ministerbeschluss bei 2 Enthaltungen, den Bundesbeschluss über die Landwirtschaftssubventionen bei 4 Enthaltungen. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat 

economiesuisse begrüsst die Annahme des Geschäfts durch den Ständerat.

 

 

Wettbewerbsnachteil für Schweizer Banken wird abgeschafft 

Mit der Vorlage werden Wettbewerbsnachteile von Schweizer Banken, die italienische Gelder verwalten, abgebaut.

Italiener dürfen ihr Geld nur noch über spezielle «statische» italienische Finanzintermediäre in der Schweiz deponieren. Diese Intermediäre sorgen dafür, dass die Italiener ihre Steuern auch tatsächlich zahlen. Bei jeder Wertschriftentransaktion von Schweizer Banken mit italienischen Kunden muss ein solcher Intermediär dazwischengeschaltet werden. Dadurch fiel bisher die Umsatzabgabe mehrfach an, was die Vermögensverwaltung für Italiener in der Schweiz verteuerte. Um diese Benachteiligung der Schweizer Banken abzubauen, werden die besagten italienischen Finanzintermediäre mit dieser Vorlage von der Umsatzabgabe befreit.

Position economiesuisse

economiesuisse unterstützt die Vorlage vollumfänglich, da sie bestehende Wettbewerbsnachteile des Finanzplatzes Schweiz beseitigt und damit zur Stärkung des Standorts beiträgt. Gemäss den Prognosen des Bundesrats wirkt sich die Umsatzsteuerbefreiung unter dem Strich nicht negativ auf die Steuereinnahmen aus, weil Vermögensverwaltungsgeschäfte mit italienischen Kunden zunehmen dürften.

Stand der Beratungen

Der Ständerat hat die Gesetzesänderung in der Herbstsession 2017 als Zweitrat einstimmig angenommen. Damit ist die Kleine Kammer dem ebenfalls einstimmigen Beschluss des Nationalrats gefolgt.

Der Ständerat hat die Gesetzesänderung in der Herbstsession 2017 als Zweitrat einstimmig angenommen. Damit ist die Kleine Kammer dem ebenfalls einstimmigen Beschluss des Nationalrats gefolgt. Auch in der Schlussabstimmung wurde die Vorlage schliesslich ohne Gegenstimme angenommen.

economiesuisse begrüsst diesen klaren Entscheid des Parlaments für bessere Wettbewerbsbedingungen auf dem Schweizer Finanzplatz.

 

 

Auftrag bestätigt: Ausgabenbindungen müssen sinken 

Die Motion verlangt vom Bundesrat eine oder mehrere Vorlagen, mit welchen die stark gebundenen Ausgaben des Bundes um fünf bis zehn Prozent reduziert werden können.

Position economiesuisse

economiesuisse hat empfohlen, die Motion anzunehmen. 

Parlament erhält Handlungsspielraum zurück 
Zwei Drittel der Bundesaufgaben sind gesetzlich stark gebunden. Diese gesetzlich vorgegebenen Beträge können vom Parlament bei der jährlichen Festlegung des Budgets nicht geändert werden. Weil die stark gebundenen Ausgaben ausserdem überproportional zunehmen, stehen dem Parlament immer weniger Mittel zur Verfügung, um bei den Ausgaben Schwerpunkte zu setzen. Diese Entwicklung kann nur durch den Abbau von Ausgabenbindungen gestoppt werden.

Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht bringen
Besonders stark wachsen jene stark gebundenen Ausgabengebiete, die sich an Kosten und nicht an Einnahmen orientieren, wie zum Beispiel die soziale Wohlfahrt. Das Wachstum dieser Ausgaben wird so unkontrolliert angetrieben. Budgetanpassungen kann das Parlament nur bei schwach gebundenen Ausgaben wie jenen für Bildung und Forschung, Landwirtschaft, Entwicklungszusammenarbeit und Verteidigung vornehmen. Diese Ausgaben werden dadurch zunehmend verdrängt. Der Bundeshaushalt wird immer einseitiger und den politischen Anforderungen nicht mehr gerecht. Als Gegenmassnahme und um die finanzpolitische Handlungsfähigkeit wiederzuerlangen, sollen sämtliche Ausgabenbindungen überprüft und abgeschwächt werden. 

Stand der Beratungen

Der Ständerat hat der Motion in der Herbstsession 2017 mit 27 zu 15 Stimmen zugestimmt. Damit ist er dem Nationalrat gefolgt, der die Motion in der Sommersession 2017 mit 107 zu 63 Stimmen angenommen hat. 

economiesuisse begrüsst die Annahme der Motion.