Vernehmlassungsantwort

Ver­ord­nungs­an­pas­sun­gen im Rah­men des zwei­ten Schritts der Bahn­re­form 2: Per­so­nen­ver­kehr

eco­no­mie­su­is­se un­ter­stützt die im Rah­men der Auf­ga­ben­über­prü­fung des Bun­des ge­trof­fe­ne Mass­nah­me «Um­stel­lung Bahn-Bus». Die Auf­ga­ben­über­prü­fung um­schliesst auch die Bahn, wo rund die Hälf­te der an­fal­len­den Kos­ten durch den Staat ge­tra­gen wird. Im We­sent­li­chen geht es darum, Kos­ten­wahr­heit für einen künf­tig ef­fi­zi­en­te­ren Mit­tel­ein­satz im öf­fent­li­chen Ver­kehr her­zu­stel­len. Über­ge­ord­ne­tes Ziel die­ser An­stren­gun­gen soll­te es sein, den Ei­gen­wirt­schaft­lich­keits­grad von Bahn- und Bus­li­ni­en in Zu­kunft zu er­hö­hen. Dies be­deu­tet in ers­ter Linie, dass die ÖV-Be­nut­zer im Sinne des Ver­ur­sa­cher­prin­zips einen grös­se­ren Bei­trag zur De­ckung der Kos­ten leis­ten müs­sen. Zudem sind Aus­schrei­bun­gen ein wich­ti­ges In­stru­ment zur Ef­fi­zi­enz­stei­ge­rung. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass auch im re­gio­na­len Per­so­nen­ver­kehr auf der Schie­ne ein er­heb­li­ches Ef­fi­zi­enz­stei­ge­rungs­po­ten­zi­al be­steht.