Vernehmlassungsantwort

Ver­ord­nungs­än­de­run­gen über die Fest­set­zung des Bei­trags für die all­ge­mei­ne Krank­heits­ver­hü­tung

eco­no­mie­su­is­se lehnt die Ver­dop­pe­lung des Prä­mi­en­zu­schla­ges für die Prä­ven­ti­on ab. Die Wirt­schaft könn­te je­doch einer deut­lich ge­rin­ge­ren Bei­trags­er­hö­hung zu­stim­men, wenn die ein­zel­nen Schrit­te einer Bei­trags­er­hö­hung mit Eva­lua­tio­nen be­glei­tet wer­den. Wo mög­lich müs­sen auch Wir­kungs­nach­wei­se vor­lie­gen. Zudem müs­sen zwei wei­te­re Be­din­gun­gen er­füllt sein: Ers­tens muss die Stif­tung Ge­sund­heits­för­de­rung Schweiz zu ihrer ur­sprüng­li­chen Stra­te­gie zu­rück­keh­ren und die Pro­jek­te ex­tern ver­ge­ben statt sel­ber durch­füh­ren. Denn sel­ber kann sich die Stif­tung nicht eva­lu­ie­ren. Dafür muss sie die heu­ti­gen Per­so­nal­kos­ten von 40 Pro­zent min­des­tens hal­bie­ren. So ist sie fle­xi­bler auf­ge­stellt und kann bes­ser auf neue Her­aus­for­de­run­gen re­agie­ren. Zwei­tens sol­len keine Ak­ti­vi­tä­ten im Be­reich der So­zi­al­part­ner­schaft mit dem KVG-Bei­trag fi­nan­ziert wer­den.