Vernehmlassungsantwort

Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101)

economiesuisse begrüsst, dass der Bundesrat die Lehren aus der Covid-19-Pandemie rasch zieht und entsprechend eine Revision des EpGs vorlegt, die insgesamt in die richtige Richtung zielt, aber noch gewisser Anpassungen bedarf. Es ist richtig, dass möglichst viel über das ordentliche Recht geregelt werden soll, damit der Bundesrat im Fall eine Epidemie möglichst nicht auf Notrecht zurückgreifen muss. Der Bundesrat erhält durch das EpG jedoch viele Kompetenzen. Er ist aufgefordert, mit diesen sorgsam umzugehen, da die möglichen Massnahmen für die Gesellschaft und Wirtschaft teilweise sehr einschneidend und mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden wären.

Das revidierte EpG kann im Falle einer besonderen oder ausserordentlichen Lage seine Wirkung nur entfalten, wenn das Krisenmanagement einwandfrei funktioniert. Daher sind die dringend notwendigen - und teilweise bereits angekündigten - Anpassungen bei der Krisenorganisation des Bundes sehr rasch voranzutreiben und zu implementieren. Dabei ist ein digitales Meldesystem zentral, damit die Behörden rasch und zielgerichtet reagieren können. Dieses sollte in den Rahmen der generellen Digitalisierung im Gesundheitsbereich (Digisanté, elektronisches Patientendossier) eingebettet sein.