Vernehmlassungsantwort

Ver­nehm­las­sung zur Ver­län­ge­rung der Ver­jäh­rungs­fris­ten bei Ver­ge­hen im StGB und MStG

​eco­no­mie­su­is­se lehnt die vor­ge­schla­ge­ne Ver­län­ge­rung der Ver­jäh­rungs­fris­ten bei schwer­wie­gen­den Ver­ge­hen von heute sie­ben auf neu zehn Jahre ab. Ge­set­ze soll­ten eine ge­wis­se Rechts­be­stän­dig­keit haben und nicht ohne Not dau­ernd ab­ge­än­dert wer­den.