Vernehmlassungsantwort

Ver­nehm­las­sung zur Än­de­rung des ge­setz­li­chen Ver­zugs­zin­ses (Art. 104 OR )

eco­no­mie­su­is­se un­ter­stützt Mass­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Zah­lungs­mo­ral. Ge­ra­de die öf­fent­li­che Hand hält die Zah­lungs­fris­ten oft nicht ein. Es ist des­halb wich­tig, dass die ge­plan­te Er­hö­hung des Ver­zugs­zin­ses auch für den Ge­schäfts­ver­kehr mit den Be­hör­den gilt. Wir be­an­tra­gen die ent­spre­chen­de An­pas­sung der Vor­la­ge. Eine Er­hö­hung des Ver­zugs­zin­ses auf 10 Pro­zent ist aus Sicht von eco­no­mie­su­is­se an­ge­mes­sen.