Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer (Konzernfinanzierung)
Gemäss geltender Verordnung über die Verrechnungssteuer ist die konzerninterne Weiterleitung von im Ausland aufgenommenen Mitteln in die Schweiz nicht verrechnungssteuerfrei möglich, wenn eine inländische Konzerngesellschaft für die im Ausland ausgegebene Obligation garantiert. Deshalb haben Schweizer Konzerne zentrale Treasury-Aktivitäten wie das Cash-Pooling oder konzerninterne Finanzierungsaktivitäten und die damit verbundene Wertschöpfung sowie Arbeitsplätze im Ausland angesiedelt. Ziel der vorliegenden Änderung der VStV ist die Verbesserung der verrechnungssteuerlichen Bedingungen für die konzerninterne Finanzierung. Aufgrund internationaler Entwicklungen besteht diesbezüglich dringlicher Handlungsbedarf. Ohne attraktive steuerliche Bedingungen in der Schweiz wäre damit zu rechnen, dass Schweizer Konzerne ihre ausländischen Finanzierungsstrukturen mit zusätzlichen Aufgaben ausstatten und attraktive Arbeitsplätze und Funktionen im Finanzierungsbereich, aber auch Headquarteraktivitäten ins Ausland verlagern. Um Schäden für den Konzernstandort Schweiz zu vermeiden, ist es dringend notwendig, dass schweizerische Konzerne, die Obligationen über ausländische Konzerngesellschaften begeben, die konzerninterne Finanzierung ohne Belastung durch die Verrechnungssteuer von der Schweiz aus durchführen können. Die vorgeschlagene Anpassung der VStV stellt diesbezüglich einen ersten wichtigen, wenn auch kleinen Schritt in die richtige Richtung dar und wird von economiesuisse unterstützt. Um die Probleme bei der Verrechnungssteuer für den Werk- und Finanzplatz grundsätzlich zu beheben, ist eine grundlegende Reform jedoch unvermeidlich.