Vernehmlassung zum Verordnungspaket Umwelt Herbst 2025
Die geplanten Verschärfungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) drohen den Innovationsstandort Schweiz unnötig zu belasten und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Eine Orientierung an internationalem und EU-Recht bei der Regulierung gefährlicher Stoffe kann sinnvoll sein, doch eine unreflektierte Übernahme ohne Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten ist klar abzulehnen. Gleichzeitig müssen strengere Vorgaben als die EU-Regulierung («Swiss Finish») unbedingt vermieden werden. Solange der ökologische Nutzen nicht eindeutig nachgewiesen ist und wirtschaftlich tragbare Alternativen fehlen, muss von Verboten abgesehen werden. Die Revision der Abfallverordnung (VVEA) ist mit gezielten Anpassungen zu unterstützen. Bei der Überarbeitung der Verordnung über die Biotope von nationaler Bedeutung muss zudem stets die Vereinbarkeit mit dem klimaneutralen Energieausbau berücksichtigt werden, da auch dieser zum Schutz der Biodiversität beiträgt.