Vernehmlassung zu Änderungen der Winterreserveverordnung: Stellungnahme economiesuisse
25.08.2023
Die aktuelle Revision der Winterreserveverordnung wird weitgehend unterstützt und die Absicht begrüsst, damit Rechts- und Investitionssicherheit für Teilnehmende an Ausschreibungen für Reservekraftwerke zu schaffen. Dabei sollte aber nebst dem Risiko einer fehlenden Gesetzesgrundlage auch das Risiko einer Nichterteilung notwendiger Bewilligungen erfasst werden. Bezüglich den Notstromgruppen ist wichtig, dass die Unternehmen jederzeit die Souveränität über ihre Notstromgruppen und Anlagen haben und im Falle einer Kontingentierung oder Netzabschaltung über diese verfügen können. Zudem sollte die zeitliche Begrenzung der Betriebszeit bei Notstromaggregaten entfallen, sofern diese Notstromanlagen Teil der ergänzenden Winterreserve sind.
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