Vernehmlassungsantwort

Über­nah­me und Um­set­zung der Rechts­grund­la­gen zur Er­rich­tung und Nut­zung des Ein­rei­se-/Aus­rei­se­sys­tems

Mit der Über­nah­me der Ver­ord­nun­gen (EU) 2017/22251 und 2017/22262 wer­den die Rechts­grund­la­gen zur Er­rich­tung und Nut­zung des Ein­rei­se-/Aus­rei­se­sys­tems (EES) ge­schaf­fen, wel­ches die Ein- und Aus­rei­se­da­ten sowie die Ein­rei­se­ver­wei­ge­rungs­da­ten von Dritt­staats­an­ge­hö­ri­gen an den Aus­sen­gren­zen der Mit­glied­staa­ten er­fasst und die Be­din­gun­gen für den Zu­gang zum EES zu Ge­fah­ren­ab­wehr- und Straf­ver­fol­gungs­zwe­cken fest­legt. Aus­ser­dem wird eine au­to­ma­ti­sier­te Grenz­kon­trol­le ge­schaf­fen sowie die Mög­lich­keit für die Ein­füh­rung eines fa­kul­ta­ti­ven na­tio­na­len Pro­gramms für Dritt­staats­an­ge­hö­ri­ge zur Er­leich­te­rung der Grenz­kon­trol­len. Aus­ser­dem wird die Nut­zung des Ein­rei­se- und Aus­rei­se­sys­tems (nach­fol­gend Än­de­rung des Schen­ge­ner Grenz­ko­dex; SGK) an­ge­passt.