Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur Ver­nehm­las­sung zur Än­de­rung des Bun­des­ge­set­zes über die Kran­ken­ver­si­che­rung (Zu­las­sung von Leis­tungs­er­brin­gern)

eco­no­mie­su­is­se lehnt die Ge­set­zes­än­de­rung ab. Die Wirt­schaft ist gegen Höchst­zah­len für Ärz­tin­nen und Ärzte. Fixe Zah­len sind keine ge­eig­ne­te Steue­rungs­grös­se für eine qua­li­ta­tiv gute Ver­sor­gung. Aus­ser­dem sind Höchst­zah­len schwie­rig zu kon­trol­lie­ren und noch schwie­ri­ger ist es, diese zweck­mäs­sig zu be­stim­men. Es braucht keine neue Bun­des­kom­pe­tenz für die Zu­las­sungs­steue­rung. Diese Kom­pe­tenz soll bei den Kan­to­nen blei­ben.
eco­no­mie­su­is­se schlägt als Al­ter­na­ti­ve zu Höchst­zah­len eine Lo­cke­rung des Ver­trags­zwangs vor. Eine de­zen­tra­le Lö­sung der Ver­trags­frei­heit ist be­darfs­ge­recht und schliesst die jun­gen Ärz­tin­nen und Ärzte nicht per se von der Leis­tungs­er­brin­gung aus. Zudem kann sie die Qua­li­täts­er­for­der­nis­se auch auf Ebene der Er­geb­nis­qua­li­tät er­rei­chen.