Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur Ge­neh­mi­gung des Haa­ger Ge­richts­stands­über­ein­kom­mens

eco­no­mie­su­is­se un­ter­stützt den vom Bun­des­rat vor­ge­schla­ge­nen Bei­tritt der Schweiz zum Haa­ger Ge­richts­stands­über­ein­kom­men. Das Über­ein­kom­men re­gelt die in­ter­na­tio­na­le Zu­stän­dig­keit von Ge­rich­ten in Zivil- und Han­dels­sa­chen sowie die grenz­über­schrei­ten­de An­er­ken­nung von Ur­tei­len. Ein Bei­tritt der Schweiz zum Haa­ger Ge­richts­stands­über­ein­kom­men kann grenz­über­schrei­ten­de Rechts­strei­tig­kei­ten be­re­chen­ba­rer ma­chen. Ge­ra­de für die Schweiz als in­ter­na­tio­nal eng ver­netz­ter Wirt­schafts­stand­ort ist dies von gros­sem In­ter­es­se. Eben­falls kann ein Bei­tritt der Schweiz zum Über­ein­kom­men dazu füh­ren, dass das Land auch auf­grund sei­ner Stel­lung als in­ter­na­tio­na­ler Ge­richts­stand­ort pro­fi­tiert.