Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur 16.432 n Pa. Iv. Ge­büh­ren­re­ge­lung. Öf­fent­lich­keits­prin­zip in der Bun­des­ver­wal­tung

eco­no­mie­su­is­se lehnt die neu an­ge­dach­te kos­ten­lo­se Ge­büh­ren­re­ge­lung beim Öf­fent­lich­keits­ge­setz ab. Die be­ste­hen­de Re­ge­lung hat sich be­währt. Ge­su­che ver­ur­sa­chen einen Auf­wand, für den im Grund­satz eine Ge­bühr ver­langt wer­den kann und soll. Das be­ste­hen­de Recht ge­ra­de auch in Bezug auf die Kos­ten­re­ge­lun­gen bie­tet aus­rei­chend Fle­xi­bi­li­tät: In Aus­nah­me­fäl­len, ins­be­son­de­re, wenn die Be­ar­bei­tung eines Ge­suchs nur ge­rin­gen Auf­wand er­for­dert, kann be­reits heute auf eine Ge­bühr ver­zich­tet wer­den.