Stellungnahme zur 16.432 n Pa. Iv. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung
economiesuisse lehnt die neu angedachte kostenlose Gebührenregelung beim Öffentlichkeitsgesetz ab. Die bestehende Regelung hat sich bewährt. Gesuche verursachen einen Aufwand, für den im Grundsatz eine Gebühr verlangt werden kann und soll. Das bestehende Recht gerade auch in Bezug auf die Kostenregelungen bietet ausreichend Flexibilität: In Ausnahmefällen, insbesondere, wenn die Bearbeitung eines Gesuchs nur geringen Aufwand erfordert, kann bereits heute auf eine Gebühr verzichtet werden.