Vernehmlassungsantwort

Per­so­nen­frei­zü­gig­keit: Für die Wirt­schaft ein Muss

Die bi­la­te­ra­len Ab­kom­men zwi­schen der Schweiz und der Eu­ro­päi­schen Union er­mög­li­chen eine prag­ma­ti­sche und lö­sungs­ori­en­tier­te Zu­sam­men­ar­beit mit un­se­rem wich­tigs­ten Wirt­schafts­part­ner. Dem Ab­kom­men über die Per­so­nen­frei­zü­gig­keit (FZA) kommt dabei eine zen­tra­le Rolle zu. Es er­leich­tert den ge­gen­sei­ti­gen Zu­gang zum Ar­beits­markt und trägt mass­geb­lich zur Er­hal­tung und För­de­rung von Wachs­tum und Wohl­stand in der Schweiz bei. Bun­des­rat und Stän­de­rat spre­chen sich klar für die Wei­ter­füh­rung des Ab­kom­mens über das Jahr 2009 hin­aus sowie des­sen Aus­deh­nung auf Ru­mä­ni­en und Bul­ga­ri­en aus. Der Na­tio­nal­rat berät das Ge­schäft in der Som­mer­ses­si­on.