Vernehmlassungsantwort

Personenfreizügigkeit: Für die Wirtschaft ein Muss

Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ermöglichen eine pragmatische und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit unserem wichtigsten Wirtschaftspartner. Dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Es erleichtert den gegenseitigen Zugang zum Arbeitsmarkt und trägt massgeblich zur Erhaltung und Förderung von Wachstum und Wohlstand in der Schweiz bei. Bundesrat und Ständerat sprechen sich klar für die Weiterführung des Abkommens über das Jahr 2009 hinaus sowie dessen Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien aus. Der Nationalrat berät das Geschäft in der Sommersession.