Ja mit Vorbehalt zu einer neuen Wohneigentumsbesteuerung
Die Besteuerung der Eigenmiete in der Kritik. Wohneigentümer müssen den Eigenmietwert ihrer Liegenschaft als Einkommen versteuern. Im Gegenzug dürfen sie Schuldzinsen und Unterhaltskosten abziehen. Gegen dieses System regt sich Kritik.