Vernehmlassungsantwort

IV: Von be­fris­te­ten Mehr­ein­nah­men zur nach­hal­ti­gen Sa­nie­rung

Die In­va­li­den­ver­si­che­rung (IV) ist seit Jah­ren de­fi­zi­tär. Ihr Schul­den­berg wächst und wächst: Mitt­ler­wei­le be­trägt er mehr als 13 Mil­li­ar­den Fran­ken und nimmt täg­lich um wei­te­re 4 Mil­lio­nen Fran­ken zu. Dies ist eine enor­me Be­las­tung für die Al­ters- und Hin­ter­las­se­nen­ver­si­che­rung (AHV), wel­che die ent­ste­hen­den Lö­cher aus ihrem Ver­mö­gen stop­fen muss. Im Rah­men der fäl­li­gen Sa­nie­rung soll der Mehr­wert­steu­er­satz von 2011 bis 2017 be­fris­tet für sie­ben Jahre um 0,4 Pro­zent an­ge­ho­ben wer­den. Diese Zu­satz­fi­nan­zie­rung be­sei­tigt das De­fi­zit der IV und schafft die Grund­la­ge für die not­wen­di­gen aus­ga­ben­sei­ti­gen Re­for­men, die im Rah­men der 6. IV-Re­vi­si­on an­ge­gan­gen wer­den. Gleich­zei­tig wer­den die Kas­sen von IV und AHV ge­trennt: Die IV er­hält einen ei­gen­stän­di­gen Aus­gleichs­fonds. Dies ent­las­tet die AHV. Die be­fris­te­te Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er (MWST) ver­langt eine Ver­fas­sungs­än­de­rung. Die ob­li­ga­to­ri­sche Ab­stim­mung von Volk und Stän­den fin­det am 27. Sep­tem­ber 2009 statt.