Vernehmlassungsantwort

Ge­bühr für Ba­ga­tell­fäl­le in der Spi­tal­not­fall­auf­nah­me: Stel­lung­nah­me eco­no­mie­su­is­se

eco­no­mie­su­is­se lehnt die vor­ge­schla­ge­ne Ein­füh­rung einer Ge­bühr für Ba­ga­tell­fäl­le in der Spi­tal­not­fall­auf­nah­me ab. Der Vor­schlag, der für eine Kon­sul­ta­ti­on in der Not­fall­sta­ti­on eines Spi­tals eine Er­hö­hung der Selbst­be­halt-Ober­gren­ze vor­sieht, ist zu kom­pli­ziert und bringt einen zu gros­sen ad­mi­nis­tra­ti­ven Mehr­auf­wand mit sich. Die Wir­kung hin­ge­gen wäre be­schei­den: Die Ge­bühr würde nur etwa 10 Pro­zent der Ver­si­cher­ten po­ten­zi­ell be­tref­fen. Be­trof­fen wären vor allem chro­nisch Kran­ke. Die wirk­li­chen Ba­ga­tell­fäl­le, auf wel­che die Ge­bühr ab­zie­len will, sind im Grun­de ge­sun­de Per­so­nen, die wegen einer Ba­ga­tel­le un­auf­ge­for­dert die Not­fall­sta­ti­on eines Spi­tals auf­su­chen. Da sol­che Per­so­nen in der Regel die Selbst­be­halt-Ober­gren­ze gar nicht er­rei­chen, sind sie von der vor­ge­schla­ge­nen Ge­bühr aber gar nicht be­trof­fen. Die Ge­bühr würde also über­wie­gend die Fal­schen tref­fen. An­statt eine wei­te­re Re­gu­lie­rung ein­zu­füh­ren, die wir­kungs­los und ad­mi­nis­tra­tiv auf­wen­dig ist, soll­ten Al­ter­na­ti­ve Ver­si­che­rungs­mo­del­le (z.B. Te­le­me­di­zin- oder HMO-Mo­del­le) ge­stärkt wer­den. In die­sen Mo­del­len ist die Wahr­schein­lich­keit, dass Per­so­nen wegen Ba­ga­tel­len die Not­fall­sta­ti­on eines Spi­tals auf­su­chen, we­sent­lich ge­rin­ger, da be­reits im Vor­feld eine Ab­klä­rung er­folgt.