Fi­nanz­markt: Re­gu­lie­rung mit Mass statt To­tal­um­bau

Der Fi­nanzplatz hat für die Schweiz ei­nen gros­sen Stel­lenwert. Er ge­hört in vie­len Ge­schäftsbe­rei­chen zu den Welt­marktführ­ern und trägt we­sent­lich zur Wert­schöpfung und zum Wohl­stand der Be­völ­ke­rung bei. Ein frei­er, trans­pa­ren­ter Kapital­markt ist somit von gröss­ter Bedeu­tung. Getrie­ben von den Ein­drü­c­ken der Fi­nanzkrise, schlägt der Bun­des­rat nun ei­nen Ra­dikalumbau vor: Be­stehen­de Geset­ze sol­len voll­stän­dig auf­geho­ben und de­ren In­halt in neu zu schaf­fen­de Geset­ze über­führt wer­den. Zahlrei­che neue Be­stimmun­gen sol­len hin­zu­kom­men. Ein sol­cher To­tal­um­bau des Fi­nanz­markt­rechts ist äus­serst ris­kant. Be­reits heu­te gibt es kaum ei­nen an­de­ren Be­reich, der ver­gleichbar stark re­gu­liert ist wie der Fi­nanz­markt: Bis zu ei­nem be­stimm­ten Grad ist die­se Re­gu­lie­rung ge­rechtfertigt und sogar nötig. Staats­in­terventionen und Regulierun­gen müs­sen je­doch im­mer wie­der auf ihre Recht­fer­ti­gung über­prüft wer­den.