Vernehmlassungsantwort

Be­din­gungs­lo­ses Grund­ein­kom­men: eine aso­zia­le Uto­pie

Am 5. Juni 2016 stimmt die Schweiz dar­über ab, ob in Zu­kunft jeder hier le­ben­den Per­son ein be­din­gungs­lo­ses Grund­ein­kom­men zu­ste­hen soll. Zur Höhe, Fi­nan­zie­rung und den Mo­da­li­tä­ten der Ein­füh­rung macht der In­itia­tiv­text zwar keine An­ga­ben. Die In­iti­an­ten schla­gen je­doch eine mo­nat­li­che Zah­lung von 2500 Fran­ken an Er­wach­se­ne und 625 Fran­ken an Kin­der vor. Im Ge­gen­zug sol­len So­zi­al­leis­tun­gen ab­ge­schafft wer­den, so­fern sie die Höhe des Grund­ein­kom­mens nicht über­tref­fen. Die In­iti­an­ten gehen davon aus, dass ein Grund­ein­kom­men für Aus­län­der und für Schwei­zer, die im Aus­land leben, doch an Be­din­gun­gen zu knüp­fen ist. Doch selbst ohne einen Mi­gra­ti­ons­schub würde ein Grund­ein­kom­men zu ex­or­bi­tan­ten Mehr­kos­ten füh­ren. Wer aber für die je nach Sicht­wei­se bis zu 154 Mil­li­ar­den Fran­ken pro Jahr auf­kom­men soll, die trotz Ein­spa­run­gen bei den So­zi­al­wer­ken an­fal­len wür­den, ist völ­lig offen.