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Ausserordentliche Rechtslage aufgrund von COVID-19

Die aktuelle Situation rund um COVID-19 ist auch aus staatspolitischer Sicht ausserordentlich. Der Bundesrat führt das Land seit Anfang der Krise im Februar 2020 gestützt auf Notverordnungen und stützt sich dabei sowohl auf das revidierte Epidemiengesetz wie auch direkt auf Notrechtskompetenzen aus der Bundesverfassung. Das Notrecht hat es dem Bundesrat ermöglicht, rasch auf die Krise zu reagieren. Damit hat er teilweise weitgehende Eingriffe in das bestehende Recht vorgenommen. Diese Geschwindigkeit war aber in der ersten Phase wichtig und hat dazu beigetragen, dass die Ansteckungsrate zurückging und die wirtschaftlichen Folgen der Eingriffe gedämpft werden konnten. 

Auf Grund der verfassungsmässigen Kompetenzverteilung scheint klar, dass das parlamentarische Notrecht demjenigen des Bundesrates grundsätzlich vorgeht. Eine Kontrolle der bundesrätlichen Notverordnungen durch das Parlament blieb bislang allerdings aus. Auf welche Art und Weise sich das Parlament mit den bundesrätlich getroffenen Notmassnahmen befassen wird, muss sich noch weisen. Es ist anzunehmen, dass die Kontrolle mehr politischer denn juristischer Natur sein wird. Allgemein ist zu begrüssen, dass der Bundesrat bereits jetzt ankündet, weitergehende gesetzliche Anpassungen auf dem Weg des ordentlichen Verfahrens vorzunehmen. Auch das Parlament sollte sich nicht ohne Not oder Dringlichkeit am Notrecht orientieren, sondern das ordentliche Verfahren wählen, damit eine Rückkehr zur Normalität nicht unnötig verzögert wird.