Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen: Generelle Senkung der Wertfreigrenze
Das Parlament hat die Motion 19.3975 «Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs» angenommen. Mit einer generellen Senkung der Wertfreigrenze soll die Steuergerechtigkeit im Reiseverkehr verbessert werden. Neu sollen Waren des Reiseverkehrs bei der Einfuhr nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person von der Einfuhrsteuer befreit sein. Zurzeit beträgt die Wertfreigrenze 300 Franken pro Person. Eine Mehrheit der sich zum vorliegenden Thema äussernden Mitglieder von economiesuisse ist der Meinung, dass der finanzielle, volkswirtschaftliche und administrative Nutzen der geplanten Anpassung der Verordnung nicht gegeben oder ungenügend ist.