# 7 / 2023
20.11.2023

Bundesfinanzen 2024: Die Politik ist gefordert

Bundesfinanzen im Überblick

Die erste Aufgabe der neuen Finanzministerin Karin Keller-Suter Anfang Jahr war anspruchsvoll. Nachdem das Parlament in den vergangenen zwei Jahren laufend neue Ausgaben beschlossen hatte, ohne sich um die Finanzierung zu kümmern, haben sich für die kommenden Jahre hohe Defizite abgezeichnet. Diese Defizite sind strukturell, das heisst von der Schuldenbremse nicht erlaubt. Die Finanzministerin musste deshalb in einem ersten Schritt einen schuldenbremskonformen Voranschlag für das Jahr 2024 vorlegen. In einem zweiten Schritt galt es, den Finanzplan ab 2025 zu entlasten. Diese Ziele konnten dank Bereinigungsmassnahmen im Umfang von zwei Milliarden Franken erreicht werden. Im Voranschlag 2024 resultiert praktisch eine schwarze Null und die Defizite im Finanzplan können mit der Umsetzung der geplanten Entlastungen deutlich reduziert werden.

Die Bundesfinanzen sind auch für das neu gewählte Bundesparlament eines der ersten grossen Themen. In der Wintersession müssen das Budget 2024 und die Finanzplanung von 2025 bis 2027 beschlossen werden. Die Finanzpolitik wird das Parlament aber während der gesamten nächsten Legislatur begleiten. Einerseits ist der Bundeshaushalt in den Jahren ab 2025 noch nicht auf schuldenbremskonformem Kurs. Es bestehen nach wie vor nicht erlaubte Defizite von bis zu 1.2 Milliarden Franken. Andererseits akzentuieren sich übergeordnete Herausforderungen, wie zum Beispiel laufend nicht finanzierte Ausgabenbeschlüsse oder das starke Wachstum der gebundenen Ausgaben.

Die Corona-Pandemie hat im Bundeshaushalt Spuren hinterlassen, ist aber nicht der Grund für die Defizite im Finanzplan. Das Parlament hat in den letzten zwei Jahren hohe Mehrausgaben beschlossen, ohne sich um deren Finanzierung zu kümmern.

Jubiläum: Die Schuldenbremse wird 20 Jahre alt

Die Schuldenbremse ist das wichtigste Instrument der Schweizer Finanzpolitik. Sie hat in den letzten 20 Jahren dafür gesorgt, dass der Bund über ausgeglichene Finanzen verfügt. In den 1990er-Jahren war das nicht so. Innerhalb weniger Jahre kam es zu einer starken Verschuldung. Die Schuldenbremse brachte die Trendwende. Sie wurde 2001 von der Stimmbevölkerung mit einer Zustimmung von 85 Prozent beschlossen. Seither konnten die Schulden nicht nur stabilisiert, sondern um rund einen Viertel (30 Mrd. Fr.) abgebaut werden. Die Corona-Pandemie setzte dem Schuldenabbau ein Ende. Umfangreiche Hilfsmassnahmen führten zu einer Neuverschuldung, die den Schuldenabbau der letzten 20 Jahre zu einem grossen Teil wieder rückgängig gemacht hat (rund 23 Milliarden Franken Corona-Schulden).

Die Schuldenbremse als Ausgabenregel schreibt vor, dass die Ausgaben nicht höher sein dürfen als die Einnahmen. Entsprechend der prognostizierten Wirtschaftsentwicklung ist ein konjunkturelles Defizit erlaubt (bei Unterauslastung der Wirtschaft) bzw. wird ein konjunktureller Überschuss verlangt (bei Überauslastung der Wirtschaft). Die Schuldenbremse wird von einer Statistik kontrolliert, dem Ausgleichskonto. Nichterfüllungen (strukturelle Defizite) und Übererfüllungen (strukturelle Überschüsse) werden auf diesem Konto vermerkt. Ein Fehlbetrag auf dem Ausgleichskonto muss im ordentlichen Haushalt durch Einsparungen kompensiert werden. Das Ausgleichskonto hat derzeit einen positiven Stand von 22 Milliarden Franken. Der Betrag stellt kein Guthaben dar, sondern zeigt an, dass seit der Einführung der Schuldenbremse in diesem Umfang strukturelle Überschüsse in den Schuldenabbau geflossen sind.

Wirksame Fiskalregeln sind transparent, verbindlich, flexibel und politisch breit legitimiert. Die Schuldenbremse erfüllt alle diese Kriterien. Weil die Schuldenbremse grundsätzlich keine dauerhafte Neuverschuldung erlaubt, gilt sie als relativ streng. Die Schuldenbremse macht keinen Unterschied zwischen laufenden Ausgaben und Investitionen. Beide in der Praxis schwer abzugrenzenden Kategorien unterliegen der Schuldenbremse. Die Kritik, dass die Schuldenbremse nicht genug Investitionen zulässt, ist nicht stichhaltig. Der Bund investiert stetig, muss jedoch auch bei den Investitionen Prioritäten setzen.