Vernehmlassung: Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen
Gemäss Auftrag der im Parlament angenommenen Motion 18.3021 («Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen») liefert der Bundesrat mit vorliegendem Gesetzesentwurf einen Vorschlag für eine rechtliche Grundlage zur Einführung einer staatlichen Kontrollbehörde für ausländische Investitionen. Dadurch soll eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Übernahmen inländischer Unternehmen von ausländischen Investoren verhindert werden. Wie der Bundesrat spricht sich auch economiesuisse gegen die Einführung einer staatlichen Investitionskontrolle aus. Der vorliegende Gesetzesentwurf ist aus Sicht der Wirtschaft abzulehnen. Mit Blick auf die zentrale Bedeutung ausländischer Investitionen für die Schweiz sind staatliche Investitionskontrollen kontraproduktiv und nicht im Interesse einer offenen und international stark vernetzten Volkswirtschaft. Zudem existiert bereits eine Reihe von Instrumenten, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Kontext mit ausländischen Investitionen zu gewährleisten vermögen. Beim Gesetzesentwurf vermisst die Wirtschaft an zahlreichen Stellen eine risikobasierte, wirkungsorientierte und verhältnismässige Ausgestaltung. Dies betrifft insbesondere die Sektorauswahl und die zu prüfenden Unternehmen. Gesamtheitlich betrachtet ist economiesuisse mit dem Bundesrat einig, dass die Vorlage ein schlechtes Kosten-/Nutzen-Verhältnis ausweist.