# 2 / 2021
17.02.2021

Extreme Agrarinitiativen: gefährliches Experiment auf Kosten der Konsumenten

Nicht mit internationalen Verträgen vereinbar

Die von der Initiative gestellten Anforderungen an die Produktionsmethoden (frei von synthetischen Pestiziden) hat keinen Einfluss auf die physischen Eigenschaften und Merkmale des Endprodukts, das dem Konsumenten verkauft wird. Gemäss gültigem WTO-Recht ist die Diskriminierung eines Produkts basierend auf Produktionsmethoden, die sich nicht in physischen Eigenschaften des Produkts niederschlagen, nicht erlaubt. Der Bundesrat unterstreicht in seiner Botschaft, dass die Initiative in Konflikt mit dem WTO-Abkommen, den EU-Abkommen und anderen Freihandelsverträgen steht. 

Mit der Initiative soll die Schweiz ihren ausländischen Partnern vorschreiben, wie sie ihre Lebensmittel zu produzieren haben, damit diese hierzulande verkauft werden dürfen. Dies könnten andere Länder als anmassend empfinden, was den Partnerschaften entlang der Wertschöpfungskette schaden könnte. Andere Länder könnten den Spiess auch umdrehen: Wenn Partnerländer die Schweiz als handelshemmend und diskriminierend wahrnehmen, könnten sie zusätzliche Anforderungen an Importe aus der Schweiz stellen oder diese zu diskriminieren beginnen. Dadurch könnte die hiesige Exportwirtschaft arg unter Bedrängnis geraten. Dies würde der Schweiz nicht nur auf politischer Ebene, sondern auch auf wirtschaftlicher Ebene einen grossen Schaden zufügen.  

Für ausländische Kleinbauern könnte die Initiative fatale Folgen haben. Schweizer Unternehmen nehmen über 20 Prozent der weltweiten Produktion von Kaffeebohnen ab. Ein kleiner Kaffeebauer, dessen Produkte von Schweizer Kaffeeröstereien gekauft werden, müsste vollständig auf synthetische Pestizide verzichten. Der Landwirt stünde vor der Wahl zwischen Pest und Cholera: Entweder kann er seine Produkte nicht wie gewohnt absetzen, oder er setzt sich unberechenbaren Ertragsschwankungen aus. Damit wäre niemandem geholfen.