Extreme Agrarinitiativen: gefährliches Experiment auf Kosten der Konsumenten
- Einleitung Das Wichtigste in Kürze | Position economiesuisse
- Kapitel 1 Die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»
- Kapitel 2 Strikte Zulassungskriterien und sinkender Einsatz in der Schweiz
- Kapitel 3 Teurere Lebensmittel und weniger regionale Produkte
- Kapitel 4 Schädlich für die Lebensmittelindustrie, Landwirtschaft und Tourismus
- Kapitel 5 Nicht mit internationalen Verträgen vereinbar
- Kapitel 6 Fazit: Ein klares Nein aus Sicht der Wirtschaft
Die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»
Worum geht es?
Die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» möchte den Einsatz synthetischer Pestizide in der landwirtschaftlichen Produktion, der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie in der Boden- und Landschaftspflege verbieten. Zudem soll die Einfuhr von Lebensmitteln, die mithilfe von synthetischen Pestiziden hergestellt wurden, verboten werden. Künftig sollen in der Schweiz also nur noch Lebensmittel zum Verkauf gelangen, die nicht unter Einsatz von synthetischen Pestiziden produziert wurden.
Bis der Initiativtext vollständig umgesetzt ist, wird der Bundesrat verpflichtet, vorübergehende Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Unverarbeitete Lebensmittel, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, sollen in der Übergangsphase nur dann bewilligt werden, wenn sie zur Abwehr einer schweren Mangellage oder einer ausserordentlichen Bedrohung von Landwirtschaft, Natur oder Mensch unverzichtbar sind. Diese Übergangsfrist dauert zehn Jahre.
Die Initiative wurde 2016 lanciert und ist im Juni 2018 mit 121’307 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Sie wird unter anderem unterstützt von Bio Suisse, Pro Natura, der Kleinbauernvereinigung, Greenpeace und dem Fischereiverband. Bundesrat und Parlament lehnen sie ohne Gegenvorschlag ab. Die eidgenössischen Räte diskutieren aktuell aber die parlamentarische Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren», welche die mit dem Einsatz von Pestiziden verbundenen Risiken um 50 Prozent reduzieren möchte.
Was sind synthetische Pestizide?
Mit der Initiative soll der Begriff synthetische Pestizide in die Verfassung geschrieben werden. Gemäss der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sind Pestizide Substanzen oder Stoffmischungen aus chemischen oder biologischen Inhaltsstoffen zur Abwehr und Bekämpfung von Schädlingen, Krankheiten und Unkräutern sowie Pflanzenwachstumsregulatoren. Pestizide lassen sich unterteilen in:
- Pflanzenschutzmittel (Produkte zum Schutz von Pflanzen), zum Beispiel Fungizide zur Bekämpfung von Pilzen
- Biozide (Produkte zum Schutz von Menschen und Tieren), zum Beispiel Reinigungs- und Desinfektionsmittel.
Wichtig ist zu wissen, dass auch in der biologischen Landwirtschaft synthetische Pestizide zum Einsatz kommen. So werden zum Beispiel die im Biopflanzenschutz zugelassenen Kupfersalze synthetisch hergestellt. Zudem enthalten viele Biopflanzenschutzmittel Hilfs- und Zusatzstoffe, die ebenfalls synthetisch hergestellt sind. Diese könnten gemäss Bundesrat ebenso von der Initiative betroffen sein.
Der Initiativtext
Art. 74 Abs. 2bis
2bis Der Einsatz synthetischer Pestizide in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in der Boden- und Landschaftspflege ist verboten. Die Einfuhr zu gewerblichen Zwecken von Lebensmitteln, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, ist verboten.
Art. 197 Ziff. 122
12. Übergangsbestimmung zu Art. 74 Abs. 2bis
1 Die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 74 Absatz 2bis tritt spätestens zehn Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.
2 Der Bundesrat erlässt vorübergehend auf dem Verordnungsweg die notwendigen Ausführungsbestimmungen und achtet dabei auf eine schrittweise Umsetzung von Artikel 74 Absatz 2bis.
3 Solange Artikel 74 Absatz 2bis nicht vollständig umgesetzt ist, darf der Bundesrat vorübergehend unverarbeitete Lebensmittel, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, nur dann bewilligen, wenn sie zur Abwehr einer gravierenden Bedrohung von Mensch oder Natur unverzichtbar sind, namentlich einer schweren Mangellage oder einer ausserordentlichen Bedrohung von Landwirtschaft, Natur oder Mensch.