Abbau Industriezölle: Wirtschaft fordert rasche und sachliche Analyse
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats hat an ihrer Sitzung zu Beginn der Woche einen Bericht zum Industriezollabbau verlangt. Die Wirtschaft begrüsst eine sachliche Analyse der Vorlage. Es ist aber wichtig, dass durch diesen Prüfauftrag nicht noch mehr Zeit verloren geht.
Nach dem klaren Ja des Ständerats zur bundesrätlichen Vorlage des Industriezollabbaus kam das Geschäft erneut in die zuständige, vorberatende Kommission des Nationalrats. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) einigte sich an ihrer Sitzung vom 11. und 12. Januar 2021 auf einen Prüfauftrag und hat einen Entscheid zum Geschäft damit vorerst vertagt.
Weitere Prüfung
Mit dem Prüfauftrag sollen der vollständige Abbau aller Industriezölle in einem Schritt, wie es der Bundesrat vorschlägt, und mögliche Varianten der Vorlage sowie deren Folgen genauer analysiert werden. Die Wirtschaft begrüsst grundsätzlich eine fundierte und sachliche Analyse des Geschäfts. Mit der Botschaft des Bundesrats und Studien existiert bereits eine umfassende Auslegeordnung der Vorlage und verschiedener Varianten.
Zentral ist bei einer erneuten Prüfung generell eine umfassende Analyse aller Aspekte. Es müssen sowohl die direkten als auch die dynamischen finanzpolitischen Folgen für die Bundeseinnahmen und die Firmen, der administrative Aufwand für Firmen und Verwaltung sowie die Auswirkungen auf die verschiedenen Branchen miteinbezogen werden. Dabei sind auch Synergien zwischen einzelnen Aspekten zu berücksichtigen. Die administrative Entlastung zum Beispiel ist unmittelbar mit der Abschaffung der Industriezölle verknüpft. Wo Zölle bestehen, sind auch immer entsprechende Nachweise vorzuweisen und betriebsintern zu archivieren. Erst der Industriezollabbau bietet die Basis für eine umfassende Prozessvereinfachung seitens Behörden und Industrie: Verzicht auf Spezialverfahren, keine Nachforderungen oder Beschwerden, Strafverfolgungen usw.
Dem Ständerat folgen
Wichtig ist letztlich allerdings, dass der Zolllabbau für Industriegüter trotz Verzögerung konsequent zu Ende geführt wird – im Interesse der Unternehmen, der Konsumierenden und der Verwaltung.
Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist eine Abschwächung der bundesrätlichen Vorlage kontraproduktiv. Alle Varianten einer Abschwächung wären mit geringeren Einsparungen und somit geringeren gesamtwirtschaftlichen Gewinnen bei teils zusätzlichem administrativem Aufwand verbunden. Den Fiskalausfällen würde kaum noch ein positiver Effekt auf Unternehmen und Konsumierende gegenüberstehen. Auch würden bei diesem Vorgehen nicht alle Branchen von Entlastungen profitieren. So ist klar ersichtlich, dass ein autonomer, vollständiger Industriezollabbau in einem Schritt zum grössten positiven Nutzen für die Volkswirtschaft führt.
Der Ständerat hat in der letztjährigen Wintersession diesbezüglich bereits klar Stellung bezogen. Nun ist es an den Nationalrätinnen und Nationalräten, nach eingehender Prüfung den Weg freizumachen für eine moderne Zolltarifregelung.