# 05 / 2019
01.02.2019

Gesetzliche Datenportabilität – kein Wundermittel

Die Idee, durch eine gesetzlich verordnete Übertragbarkeit von Daten dem Konsumenten ein Wahlrecht seiner Anbieter zu ermöglichen und ihn damit bei der Durchsetzung seiner Forderungen an einen angemessenen Datenschutz zu unterstützen, erscheint auf den ersten Blick attraktiv. Im Zeitalter der Digitalisierung produzieren Konsumenten grosse Mengen an Daten, welche ihnen zu Gute kommen und gleichzeitig neue Geschäftsmodelle ermöglichen. Die europäische Gesetzgebung will es den Konsumenten erleichtern, ihre Daten, welche bei einem Anbieter generiert wurden, wieder «mitzunehmen» oder auf einen anderen Anbieter übertragen zu lassen. In der Schweiz basiert dieses Konzept momentan auf Freiwilligkeit. Dies bringt erhebliche Vorteile zu Gunsten aller Beteiligten. Für ein gesetzliches, allgemein gültiges Konzept spricht nichts: die Erfahrungen in Europa sind zweifelhaft und Stimmen im globalen Kontext äussern sich vermehrt kritisch.

Das Wichtigste in Kürze

Die Möglichkeit für Konsumenten, durch sie bereitgestellte Daten wieder mitzunehmen oder zwischen verschiedenen Anbietern übertragen zu lassen (sogenannt „Datenportabilität“), wird immer wieder als Instrument zur Stärkung der informationellen Selbstbestimmung und Zerschlagung von grossen, gespeicherten (Datensilos) vorgeschlagen. Bei der Verklärung dieses Mittels finden aber wichtige Aspekte zu wenig Beachtung. Bei der grundsätzlichen Frage, wie mit Marktmacht umzugehen ist, handelt es sich um ein Thema des Wettbewerbsrechtes, nicht des Datenschutzes. Eine gesetzliche Fixierung auf die Portabilität kann vielmehr den Wettbewerb einschränken und sich damit vor allem auch auf kleinere Unternehmen und Start-ups nachteilig auswirken. Datenschutzrisiken, Preisaufschläge und Unsicherheiten für den Konsumenten wären die Folge. Besser als eine breit eingeführte Verpflichtung zur Datenportabilität sind auf die jeweiligen Branchen und Konsumenten abgestimmte – gerade auch freiwillige - Lösungen. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, was Datenportabilität ist, wie sie im internationalen und Schweizer Kontext zu sehen ist und was die Stärken und Schwächen des Konzepts sind. Darüber hinaus werden bereits existierende Instrumente und deren Optimierungspotential kurz beleuchtet, ein Blick in die Zukunft gewagt und die Position der Wirtschaft dargelegt.

Position economiesuisse

• Keine Regelung der Datenportabilität im Schweizer Datenschutzgesetz (DSG);

• Gesetzliche Datenportabilität ist ein Thema des Wettbewerbsrechtes und nicht des Datenschutzes;

• Soweit die Schaffung von dynamischen Ökosystemen – im Gegensatz zu den Datensilos - der Datenwirtschaft im Zentrum steht, bringen auf Freiwilligkeit und gegenseitiger Vereinbarung beruhende Lösungen allen Beteiligten grösseren Mehrwert als eine gesetzliche Pauschalregelung;

• Gesetzliche Regelungen schränken die Verhältnismässigkeit bei der Umsetzung ein;

• An Daten betriebener finanzieller Aufwand muss anerkannt werden.

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