Ordner, Brille und Stift

Rasche und strukturelle Reform der Altersvorsorge

Die demografische Alterung in der Schweiz stellt unser Rentensystem vor grosse Herausforderungen. Um das heutige Rentenniveau zu sichern, braucht es deshalb rasch eine strukturelle Reform der Altersvorsorge. Die Reform muss für Wirtschaft und Gesellschaft aber verkraftbar sein.

Die demografische Alterung in der Schweiz strapaziert unser Rentensystem. In 30 Jahren wird sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner von aktuell 1,5 Millionen auf 2,7 Millionen fast verdoppelt haben. Das Verhältnis zwischen Rentnern und Erwerbstätigen verschlechtert sich somit von heute 1 zu 3,5 auf 1 zu 2. Künftig werden also nur noch zwei Erwerbstätige für einen Rentner aufkommen. Ohne Gegenmassnahmen würde die AHV jährlich (!) milliardenhohe Defizite einfahren; bereits 2030 beträgt die Finanzierungslücke in der AHV 7,5 Milliarden Franken.

 

Damit wird deutlich: Die demografischen Herausforderungen für unser Rentensystem sind immens. Der Arbeitgeberverband fordert deshalb eine rasche Reform der Altersvorsorge. Nur so lässt sich das heutige Rentenniveau sichern. Die Reform muss für Wirtschaft und Gesellschaft aber verkraftbar sein. Strukturelle Reformmassnahmen sind somit zwingend.

 

In seinem Positionspapier zur «Altersvorsorge 2020» fordert der Arbeitgeberverband folgende Massnahmen zur Sicherung des Rentenniveaus:

  •  Die Reform muss nach folgendem Grundsatz durchgeführt werden: Rentenniveau halten, aber nicht ausbauen.
  •  Entsprechend tragen die Arbeitgeber eine moderate Zusatzfinanzierung mit: 0,6 Mehrwertsteuer-Prozente für die AHV (in zwei Schritten und gekoppelt an das Referenz-Rentenalter 65/65) und rund 0,4 Lohnprozente, um die Reduktion des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge zu kompensieren.
  •  Der AHV-Leistungsausbau des Ständerats muss rückgängig gemacht werden: die Rentenerhöhung für Neurentner um 70 Franken, die Anhebung des Ehepaar-Plafond auf 155 Prozent und damit die Belastung der Wirtschaft um weitere 0,3 Lohnprozente.
  • Die Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration in der beruflichen Vorsorge sollen ab 55 Jahren greifen.
  • Als strukturelle Antwort auf die demografische Alterung muss für die AHV zwingend eine Stabilisierungsregel nach dem Modell des Arbeitgeberverbands eingeführt werden. Sie sichert das heutige Rentenniveau langfristig und schützt vor unnötigen Rentenalter- und Steuererhöhungen.
  • Die Reform muss rasch – per 1. Januar 2018 – umgesetzt werden.