Das Völkerrecht ist die Armee des Kleinstaats
Die Schweiz gehört zu den Gewinnerinnen der Globalisierung. Mit Erfolg verkaufen wir Waren und Dienstleistungen ins Ausland. Dieser Erfolg muss hart erarbeitet und – wo nötig – auch verteidigt werden. Für einen Kleinstaat ist das nicht ganz einfach. Grosse Länder können ihre Wirtschaftsinteressen nötigenfalls mit politischen Druckmitteln durchsetzen. Unsere Druckmittel sind hingegen wenig furchterregend. Aus diesem Grund hat sich die Schweiz seit jeher für internationales Recht eingesetzt.
Kann das Völkerrecht daher als Armee des Kleinstaats betrachtet werden? Ja, aber nur, wenn es auch durchgesetzt werden kann – mit juristischen Mitteln und unabhängig von der politischen Gewichtsklasse eines Landes. Gerade in Wirtschaftsfragen greifen Staaten schnell einmal in die Trickkiste, um unliebsamer Konkurrenz aus dem Ausland den Zugang zum heimischen Markt zu erschweren. Seit Ausbruch der Verschuldungskrise geschieht dies durchschnittlich zweimal pro Woche. Auch Schweizer Firmen sind von solchen protektionistischen Massnahmen betroffen. Wenn ein Staat dabei seine internationalen Verpflichtungen nicht einhält, sehen die meisten Abkommen Streitbeilegungsverfahren vor. So hat beispielsweise die Welthandelsorganisation WTO ein eigenes Gericht, das von den Staaten angerufen werden kann. Greift dieses Gericht in die nationale Souveränität ein? Nein, es erweitert diese! Der Zugang zum WTO-Gericht ermöglicht der Schweiz die Durchsetzung ihrer Wirtschaftsinteressen. Wie hoch ist der Preis dieser erweiterten Souveränität? Er besteht darin, dass sich die Schweiz selbst ebenfalls an ihre internationalen Verpflichtungen halten muss. Dass sich unser Staat ans Recht hält, ist für uns aber eine Selbstverständlichkeit. Unabhängige internationale Gerichte stehen im Dienst derjenigen, die sich ans Recht halten. Sie sind daher im Interesse unserer Wirtschaft und unseres Wohlstands.