Vernehmlassungsantwort

Anhörung zur Inkraftsetzung des neuen Rechnungslegungsrechts und Erlass der neuen Verordnung über die anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR) sowie zur Teilrevision der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV)

​Die Inkraftsetzung des neuen Rechnungslegungsrechts auf den 1. Januar 2013 wird begrüsst. Mit den Übergangsfristen von zwei bzw. drei Jahren für die Konzernrechnung haben die Unternehmen genügend Zeit, um sich auf das neue Rechnungslegungsrecht einzustellen.