Vernehmlassungsantwort

An­hö­rung zur In­kraft­set­zung des neuen Rech­nungs­le­gungs­rechts und Er­lass der neuen Ver­ord­nung über die an­er­kann­ten Stan­dards zur Rech­nungs­le­gung (VASR) sowie zur Teil­re­vi­si­on der Re­vi­si­ons­auf­sichts­ver­ord­nung (RAV)

​Die In­kraft­set­zung des neuen Rech­nungs­le­gungs­rechts auf den 1. Ja­nu­ar 2013 wird be­grüsst. Mit den Über­gangs­fris­ten von zwei bzw. drei Jah­ren für die Kon­zern­rech­nung haben die Un­ter­neh­men ge­nü­gend Zeit, um sich auf das neue Rech­nungs­le­gungs­recht ein­zu­stel­len.