Vernehmlassungsantwort

To­tal­re­vi­si­on der Kern­ener­gie­haft­pflicht­ver­ord­nung

Der Ent­wurf der Kern­en­ergiehaftpf­lichtver­ord­nung sieht vor, die De­ckung von 1200 Mil­lionen Eu­ro für Kernkraft­werke und je Trans­port se­pa­rat fest­zu­le­gen. Für die­se Auf­tren­nung exis­tiert für economie­suisse weder in den in­ternatio­na­len Über­ein­kommen noch im neuen Kern­en­ergiehaftpf­lichtgesetz ei­ne ent­spre­chen­de Grundla­ge. Auch in der politi­schen De­bat­te stand ei­ne Ab­kehr vom Prin­zip ei­nes Ge­samtbe­trags zur De­ckung sämt­li­cher Ri­si­ken, wie es in den in­ternatio­na­len Über­ein­kommen fest­ge­legt ist, nie zur Diskussi­on. economie­suisse be­an­tragt daher, dass die ent­spre­chen­den Ar­ti­kel an­ge­passt wer­den und dass den Be­stimmun­gen in den Über­ein­kommen und im Ge­setz Rech­nung ge­tra­gen wird.