Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung
28.06.2013
Der Entwurf der Kernenergiehaftpflichtverordnung sieht vor, die Deckung von 1200 Millionen Euro für Kernkraftwerke und je Transport separat festzulegen. Für diese Auftrennung existiert für economiesuisse weder in den internationalen Übereinkommen noch im neuen Kernenergiehaftpflichtgesetz eine entsprechende Grundlage. Auch in der politischen Debatte stand eine Abkehr vom Prinzip eines Gesamtbetrags zur Deckung sämtlicher Risiken, wie es in den internationalen Übereinkommen festgelegt ist, nie zur Diskussion. economiesuisse beantragt daher, dass die entsprechenden Artikel angepasst werden und dass den Bestimmungen in den Übereinkommen und im Gesetz Rechnung getragen wird.
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VNL_Kernernegiehaftordnung_20130628.pdf
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