Stellungnahme zur Ausdehnung der Rechtshilfe bei Fiskaldelikten
economiesuisse ist grundsätzlich einverstanden mit einer Anpassung im Bereich der Gewährung von Rechtshilfe bei Fiskaldelikten im Rechtshilfegesetz (IRSG). Dabei ist aber dem Spezialitätsprinzip gebührend Rechnung zu tragen. Die vom Bundesrat gleichzeitig vorgeschlagene Übernahme der Zusatzprotokolle des Europarats ohne Fiskalvorbehalt lehnt economiesuisse hingegen ab. Dadurch würde die volle Rechtshilfe bei Fiskaldelikten auch Staaten gewährt, die noch kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der neuen Generation mit der Schweiz abgeschlossen haben.