Vernehmlassungsantwort

Stel­lung­nah­me zur Aus­deh­nung der Rechts­hil­fe bei Fis­kal­de­lik­ten

eco­no­mie­su­is­se ist grund­sätz­lich ein­ver­stan­den mit einer An­pas­sung im Be­reich der Ge­wäh­rung von Rechts­hil­fe bei Fis­kal­de­lik­ten im Rechts­hil­fe­ge­setz (IRSG). Dabei ist aber dem Spe­zia­li­täts­prin­zip ge­büh­rend Rech­nung zu tra­gen. Die vom Bun­des­rat gleich­zei­tig vor­ge­schla­ge­ne Über­nah­me der Zu­satz­pro­to­kol­le des Eu­ro­pa­rats ohne Fis­kal­vor­be­halt lehnt eco­no­mie­su­is­se hin­ge­gen ab. Da­durch würde die volle Rechts­hil­fe bei Fis­kal­de­lik­ten auch Staa­ten ge­währt, die noch kein Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men (DBA) der neuen Ge­ne­ra­ti­on mit der Schweiz ab­ge­schlos­sen haben.