Revision des Korruptionsstrafrechts
Korruption ist schädlich, unabhängig davon, ob sie im öffentlichen oder im privaten Sektor stattfindet. Die Schweizer Wirtschaft hat ein starkes Interesse an einem unverfälschten Wettbewerb und vertrauenswürdigen Wirtschaftsstrukturen; sie trifft selber zahlreiche Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung. Das in den letzten Jahren bereits verschiedentlich überarbeitete Schweizerische Korruptionsstrafrecht hat sich bewährt. Privatbestechung ist bereits heute strafbar. Es wäre verfehlt, wegen einzelnen – zweifellos stossenden – Vorfällen in grossen internationalen Sportverbänden überschiessende Regelungen zu schaffen, die die gesamte Wirtschaft in Mitleidenschaft ziehen würden. Die Revisionsmassnahmen müssen daher auf die Kernproblematik der Sportveranstaltungen beschränkt werden.