Vernehmlassungsantwort

Ver­zicht auf Ar­beits­zeit­er­fas­sung ist sinn­voll

Die heu­ti­ge Re­ge­lung, wo­nach sämtli­che dem Arbeits­gesetz un­ter­stehen­den Arbeitneh­me­rinnen und Arbeitneh­mer ihre Arbeits­zeit erfas­sen und dokumentie­ren müs­sen, ent­spricht in vie­len Fäl­len nicht der gesellschaftli­chen Rea­li­tät der flexi­blen Arbeits­formen und -zei­ten. economie­suisse be­grüsst daher die Stossrich­tung des vor­ge­schla­genen Art. 73a ArGV1 als ein ers­ter Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung. Die heu­te be­stehen­de allgemei­ne Er­fas­sungs- und Dokumentati­ons­pf­licht der Arbeits­zeit wird damit ge­lo­ckert. Die vor­ge­schla­gene Freizeichnungs­schwel­le von 175'000 Fran­ken jährli­ches steuerba­res Bruttoein­kommen ist je­doch viel zu hoch. Damit wür­den nicht ein­mal vier Pro­zent al­ler An­ge­stell­ten er­fasst. economie­suisse schlägt de­shalb vor, die Freizeichnungs­schwel­le beim ma­xi­mal zu versi­chern­den UVG-Lohn (heu­te 126'000 Fran­ken) fest­zu­le­gen. economie­suisse for­dert je­doch weite­re Schrit­te zur Libe­ralisierung der heu­ti­gen be­stehen­den detail­lier­ten Er­fas­sungs- und Dokumentati­ons­pf­lich­ten der Arbeits­zeit. Star­re gesetzli­che Vorschrif­ten bei der Er­fas­sungs- und Dokumentati­ons­pf­licht der Arbeits­zeit wider­spre­chen dem Ruf nach flexi­blen Arbeits­formen und -zei­ten.​