Vernehmlassungsantwort

Verzicht auf Arbeitszeiterfassung ist sinnvoll

Die heutige Regelung, wonach sämtli­che dem Arbeits­gesetz un­ter­stehen­den Arbeitneh­me­rinnen und Arbeitneh­mer ihre Arbeits­zeit erfas­sen und dokumentie­ren müs­sen, ent­spricht in vie­len Fäl­len nicht der gesellschaftli­chen Realität der flexi­blen Arbeits­formen und -zei­ten. economie­suisse begrüsst daher die Stossrich­tung des vor­ge­schla­genen Art. 73a ArGV1 als ein ers­ter Schritt in die richtige Rich­tung. Die heu­te be­stehen­de allgemei­ne Erfassungs- und Dokumentati­ons­pf­licht der Arbeits­zeit wird damit gelockert. Die vor­ge­schla­gene Freizeichnungs­schwel­le von 175'000 Franken jährli­ches steuerba­res Bruttoein­kommen ist jedoch viel zu hoch. Damit wür­den nicht einmal vier Pro­zent al­ler An­ge­stell­ten erfasst. economie­suisse schlägt de­shalb vor, die Freizeichnungs­schwel­le beim maximal zu versi­chern­den UVG-Lohn (heu­te 126'000 Franken) festzulegen. economie­suisse fordert jedoch weite­re Schritte zur Libe­ralisierung der heutigen be­stehen­den detail­lier­ten Erfassungs- und Dokumentati­ons­pf­lich­ten der Arbeits­zeit. Starre gesetzli­che Vorschrif­ten bei der Erfassungs- und Dokumentati­ons­pf­licht der Arbeits­zeit wider­spre­chen dem Ruf nach flexi­blen Arbeits­formen und -zei­ten.​