Verzicht auf Arbeitszeiterfassung ist sinnvoll
Die heutige Regelung, wonach sämtliche dem Arbeitsgesetz unterstehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit erfassen und dokumentieren müssen, entspricht in vielen Fällen nicht der gesellschaftlichen Realität der flexiblen Arbeitsformen und -zeiten. economiesuisse begrüsst daher die Stossrichtung des vorgeschlagenen Art. 73a ArGV1 als ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die heute bestehende allgemeine Erfassungs- und Dokumentationspflicht der Arbeitszeit wird damit gelockert. Die vorgeschlagene Freizeichnungsschwelle von 175'000 Franken jährliches steuerbares Bruttoeinkommen ist jedoch viel zu hoch. Damit würden nicht einmal vier Prozent aller Angestellten erfasst. economiesuisse schlägt deshalb vor, die Freizeichnungsschwelle beim maximal zu versichernden UVG-Lohn (heute 126'000 Franken) festzulegen. economiesuisse fordert jedoch weitere Schritte zur Liberalisierung der heutigen bestehenden detaillierten Erfassungs- und Dokumentationspflichten der Arbeitszeit. Starre gesetzliche Vorschriften bei der Erfassungs- und Dokumentationspflicht der Arbeitszeit widersprechen dem Ruf nach flexiblen Arbeitsformen und -zeiten.