Vernehmlassung zur Verlängerung der Verjährungsfristen bei Vergehen im StGB und MStG
economiesuisse lehnt die vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfristen bei schwerwiegenden Vergehen von heute sieben auf neu zehn Jahre ab. Gesetze sollten eine gewisse Rechtsbeständigkeit haben und nicht ohne Not dauernd abgeändert werden.