Swissness-Vorlage: Rechtskommission des Ständerats politisiert an den Bedürfnissen der Unternehmen vorbei
economiesuisse bedauert, dass die Mehrheit der Rechtskommission des Ständerats – gemäss ihrer Medienmitteilung vom Donnerstag – den Bedürfnissen der Unternehmen in der Swissness-Vorlage nicht genügend Rechnung tragen will. Es ist zu hoffen, dass das Plenum in der Wintersession jene Minderheitsanträge unterstützt, die für die Unternehmen in unserem Land praktikable und einfach umsetzbare Lösungen vorsehen. So gewinnt die ganze Schweiz.
Für den Standort Schweiz und die hiesigen Unternehmen ist ein wirksamer, in der Praxis gut umsetzbarer und auf die verschiedenen Branchen abgestimmter Schutz der Marke «Schweiz» wichtig. An Letzterem mangelt der nun – in ihrer Medienmitteilung vom 15. November 2012 –präsentierte Vorschlag der Kommissionsmehrheit entschieden. Dies gilt mit Bezug auf die Lebensmittel als auch auf die Industrieprodukte. Das ist umso unverständlicher, als dass verschiedene Unternehmen mit praktischen Beispielen auf die Bedeutung einer solchen Differenzierung hingewiesen hatten.
Für die Nahrungsmittelbranche sieht die Kommissionsmehrheit eine nicht praktikable Lösung vor. Immerhin hat sie im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrats eine Verbesserung vorgenommen, indem der Geltungsbereich des Art. 48b auf Lebensmittel beschränkt ist und nicht alle Naturprodukte erfasst. Bei den Bestimmungen über die Anrechenbarkeit des Rohstoffgewichts hat die Kommission sich für eine bürokratische und kleinliche Lösung entschieden. Es ist zu hoffen, dass der Ständerat hier dem Minderheitsantrag folgt. Dieser schlägt vor, Rohstoffe mit einem Selbstversorgungsgrad von weniger als 50 Prozent nicht anzurechnen.
Wirtschaft für differenzierte Lösung: 60 Prozent für Uhren, 50 Prozent für Industriegüter generell
Unverständlich und an den Bedürfnissen der Wirtschaft vorbei politisiert ist ein Beharren auf dem Vorschlag, dass bei allen Industrieprodukten als Herkunftsort jener Ort gelten soll, an dem mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten anfallen. Diese Schwelle bedeutet zwar für die Uhrenindustrie eine minimale Untergrenze. Für Unternehmen anderer Branchen ist sie hingegen zu hoch angesetzt. Sie können diese Erfordernisse nicht erfüllen und müssen ihre bisher als schweizerisch geltenden Produkte sozusagen «ausbürgern». Damit der Standort Schweiz insgesamt gewinnt, braucht es eine Differenzierung. Ein entsprechender Vorschlag liegt auf dem Tisch. Er wird von einer Minderheit der Rechtskommission unterstützt. Konkret schlägt er vor, im Gesetz einen Schwellenwert von 60 Prozent für Uhren und von 50 Prozent für die übrigen Produkte zu verankern. Ausserdem muss aus dem Gesetz klar hervorgehen, dass in Branchenverordnungen abweichende Schwellenwerte und Kriterien festgesetzt werden können. Dieser Vorschlag berücksichtigt nicht nur die Bedürfnisse der verschiedenen Branchen – er ist auch einfacher umsetzbar.
Am Wappenschutzgesetz festhalten
Ob die bisher zwischen den Räten unbestrittenen Punkte von der Rechtskommission nochmals behandelt wurden, ist nicht bekannt. Einigkeit herrschte bis anhin darüber, dass die Marke «Schweiz» besser geschützt und mithilfe der neuen «geografischen Marke», dem vorgesehenen Register und den Klagerechten des Bundes auch die Durchsetzung der Herkunftsangaben im Ausland gestärkt werden soll. Mit dem neuen Wappenschutzgesetz soll zudem die Handhabung in der Praxis verbessert werden. Es gilt nun, daran festzuhalten.
Für die Nahrungsmittelbranche sieht die Kommissionsmehrheit eine nicht praktikable Lösung vor. Immerhin hat sie im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrats eine Verbesserung vorgenommen, indem der Geltungsbereich des Art. 48b auf Lebensmittel beschränkt ist und nicht alle Naturprodukte erfasst. Bei den Bestimmungen über die Anrechenbarkeit des Rohstoffgewichts hat die Kommission sich für eine bürokratische und kleinliche Lösung entschieden. Es ist zu hoffen, dass der Ständerat hier dem Minderheitsantrag folgt. Dieser schlägt vor, Rohstoffe mit einem Selbstversorgungsgrad von weniger als 50 Prozent nicht anzurechnen.
Wirtschaft für differenzierte Lösung: 60 Prozent für Uhren, 50 Prozent für Industriegüter generell
Unverständlich und an den Bedürfnissen der Wirtschaft vorbei politisiert ist ein Beharren auf dem Vorschlag, dass bei allen Industrieprodukten als Herkunftsort jener Ort gelten soll, an dem mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten anfallen. Diese Schwelle bedeutet zwar für die Uhrenindustrie eine minimale Untergrenze. Für Unternehmen anderer Branchen ist sie hingegen zu hoch angesetzt. Sie können diese Erfordernisse nicht erfüllen und müssen ihre bisher als schweizerisch geltenden Produkte sozusagen «ausbürgern». Damit der Standort Schweiz insgesamt gewinnt, braucht es eine Differenzierung. Ein entsprechender Vorschlag liegt auf dem Tisch. Er wird von einer Minderheit der Rechtskommission unterstützt. Konkret schlägt er vor, im Gesetz einen Schwellenwert von 60 Prozent für Uhren und von 50 Prozent für die übrigen Produkte zu verankern. Ausserdem muss aus dem Gesetz klar hervorgehen, dass in Branchenverordnungen abweichende Schwellenwerte und Kriterien festgesetzt werden können. Dieser Vorschlag berücksichtigt nicht nur die Bedürfnisse der verschiedenen Branchen – er ist auch einfacher umsetzbar.
Am Wappenschutzgesetz festhalten
Ob die bisher zwischen den Räten unbestrittenen Punkte von der Rechtskommission nochmals behandelt wurden, ist nicht bekannt. Einigkeit herrschte bis anhin darüber, dass die Marke «Schweiz» besser geschützt und mithilfe der neuen «geografischen Marke», dem vorgesehenen Register und den Klagerechten des Bundes auch die Durchsetzung der Herkunftsangaben im Ausland gestärkt werden soll. Mit dem neuen Wappenschutzgesetz soll zudem die Handhabung in der Praxis verbessert werden. Es gilt nun, daran festzuhalten.