# 04 / 2019
01.02.2019

Der Wert des institutionellen Abkommens

Ausgangslage

Der Geltungsbereich des institutionellen Abkommens umfasst die fünf Marktzugangsabkommen, welche im Rahmen der Bilateralen -I unterzeichnet worden sind, sowie allfällige künftige Marktzugangsabkommen. Bei den fünf gegenwärtigen Verträgen handelt es sich um folgende Abkommen:

  • Personenfreizügigkeit
  • Landverkehr
  • Luftverkehr
  • Technische Handelshemmnisse
  • Landwirtschaft

Die fünf Abkommen erlauben eine direkte Teilnahme am europäischen Binnenmarkt. Für Schweizer Unternehmen gelten die gleichen Normen und Marktbedingungen wie für ihre europäischen Konkurrenten. Im Falle eines Abbruchs des aktuellen Verhandlungsprozesses sind künftig Rechtsunsicherheiten bei der regelmässigen Aktualisierung dieser Abkommen zu erwarten. Der Nutzen der bilateralen Verträge würde schleichend erodieren und den Marktzugang für Schweizer Firmen verschlechtern. Doch auch Verhandlungen zu neuen Marktzugangsabkommen – beispielsweise im Strommarktbereich – wären ausgeschlossen. Hinzu käme, dass die Verhandlungen in weiteren bilateralen Dossiers stocken oder zum Erliegen kommen könnten: So scheint die EU die Teilnahme der Schweiz am EU-Forschungsrahmenprogramm an den Abschluss eines institutionellen Abkommens zu knüpfen. Auch sind eigentliche Vergeltungsmassnahmen im weiteren Beziehungskontext denkbar, wie etwa die lediglich provisorische Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung, die nichts mit den fünf Marktzutrittsabkommen zu tun haben.

Der Bundesrat ist sich dieser Gefahren bewusst und misst dem institutionellen Abkommen eine hohe Bedeutung zu. Es stellt sich aber die Frage: Welchen wirtschaftlichen Nutzen hat das mit der EU ausgearbeitete institutionelle Abkommen denn eigentlich für die Schweiz? Der volkswirtschaftliche Nutzen, den die Schweiz bei einer Nichtunterzeichnung des Abkommens entbehren müsste, ist jedoch schwierig abzuschätzen. Viel hängt davon ab, wie die EU und auch die Schweiz darauf reagieren würden. Erschwerend kommt hinzu: Auch der Abschluss des Abkommens kann Kosten nach sich ziehen, wenn zentrale Bestandteile des Erfolgsmodells Schweiz durch das Abkommen negativ tangiert würden. Im Folgenden gehen wir zunächst der Frage des wirtschaftlichen Nutzens nach.