Menschen vor Computer

Ren­ten­in­itia­ti­ve si­chert AHV lang­fris­tig

Die Al­te­rung der Be­völ­ke­rung ge­fähr­det die 1. Säule der Al­ters­vor­sor­ge und damit die Ren­ten­si­cher­heit der Schwei­ze­rin­nen und Schwei­zer. Bis 2033 wird die AHV jähr­lich über 3 Mil­li­ar­den mehr aus­ge­ben, als sie ein­nimmt. Die Folge wären immer noch hö­he­re Steu­ern oder Lohn­ab­ga­ben um das Loch zu stop­fen. Die Ren­ten­in­itia­ti­ve schlägt die Kop­pe­lung des Ren­ten­al­ters an die Le­bens­er­war­tung vor. Sie si­chert die AHV ge­ne­ra­tio­nen­ge­recht und nach­hal­tig, ohne Steu­er­er­hö­hun­gen und ohne Ren­ten­kür­zun­gen. Eco­no­mie­su­is­se un­ter­stützt die Ren­ten­in­itia­ti­ve.

Auf­grund des de­mo­gra­fi­schen Wan­dels und der hö­he­ren Le­bens­er­war­tung gerät die AHV immer mehr in eine fi­nan­zi­el­le Schief­la­ge. Heute be­zie­hen Pen­sio­nier­te acht Jahre län­ger eine AHV-Rente als dies bei der Ein­füh­rung der AHV der Fall war. Wäh­rend da­mals noch sechs Per­so­nen eine Rente fi­nan­zier­ten, sind es heute nur noch drei. Die Pen­sio­nie­rung der Ba­by­boo­mer-Ge­ne­ra­ti­on ver­schärft die­ses Miss­ver­hält­nis zwi­schen Ein­zah­len­den und Rent­nern wei­ter. Be­rech­nun­gen des Bun­des zei­gen: Der AHV-Fonds schrumpft von heute rund 50 Mil­li­ar­den Fran­ken auf minus 80 Mil­li­ar­den Fran­ken im Jahr 2050.

AHV nach­hal­tig sa­nie­ren

Der Sa­nie­rungs­be­darf der AHV lässt sich an­hand der de­mo­gra­fi­schen Ent­wick­lung nicht mehr weg­dis­ku­tie­ren. Für die Wirt­schaft ist klar, dass struk­tu­rel­le Mass­nah­men nötig sind, um die Ren­ten aus der ers­ten Säule für kom­men­de Ge­ne­ra­tio­nen zu si­chern. Die Ver­knüp­fung mit der Le­bens­er­war­tung ist eine nach­hal­ti­ge und ef­fek­ti­ve Lö­sung, um die AHV lang­fris­tig zu si­chern. Ren­ten­kür­zun­gen, Schul­den oder hö­he­re Steu­ern wer­den damit ver­mie­den. Ein Au­to­ma­tis­mus löst zudem das Pro­blem eines Re­form­staus, weil die Kri­te­ri­en für eine Ren­ten­al­ter­er­hö­hung be­kannt sind. Fast alle west­eu­ro­päi­schen Län­der er­hö­hen das Ren­ten­al­ter bis 2030 auf 67 bis 68 Jahre, um ihre Al­ters­vor­sor­ge zu si­chern. Die­ser Schritt ist nun auch in der Schweiz nötig.