Mut zu Ord­nungs­po­li­tik

eco­no­mie­su­is­se hat eine Stu­die über die Grös­se des staat­li­chen Fuss­ab­drucks in der Wirt­schaft er­ar­bei­tet. Des­sen Um­fang hat selbst Mo­ni­ka Rühl über­rascht. Im Ge­spräch mit der Re­dak­ti­ons­lei­tung des Ma­ga­zins «Schwei­zer Monat» er­läu­tert sie, wo sie den Staat in der Pflicht sieht – und wo nicht.

In­ter­view: Bruno Af­fen­tran­ger, Re­dak­ti­ons­lei­tung Son­der­the­ma 24 des Ma­ga­zins «Schwei­zer Monat» (Aus­ga­be Sep­tem­ber 2015)

Frau Rühl, Wett­be­werb ist ein zen­tra­les Ele­ment der frei­en Markt­wirt­schaft. Ist das auch aus Ihrer Sicht so?

Rühl: Selbst­ver­ständ­lich. Der Wett­be­werb führt in der län­ge­ren Frist zu ins­ge­samt bes­se­ren volks­wirt­schaft­li­chen Re­sul­ta­ten. Ein Blick in die Wirt­schafts­ge­schich­te be­stä­tigt dies klar.

Wel­che Fak­to­ren ge­wich­ten Sie noch höher?

Rühl: Wett­be­werb be­dingt Zu­rück­hal­tung bei staat­li­chen Ein­grif­fen und na­tür­lich Ver­trau­en in eine li­be­ra­le Wirt­schafts- und Ge­sell­schafts­ord­nung. Ent­spre­chend sind As­pek­te wie Trans­pa­renz, Selbst­be­stim­mung, De­mo­kra­tie und last but not least die in­di­vi­du­el­le Be­fä­hi­gung und Ver­ant­wor­tung wei­te­re Grund­pfei­ler un­se­rer Ge­sell­schaft, ohne dass ich hier eine Hier­ar­chie er­stel­len möch­te.

In der Bun­des­ver­fas­sung ist die Wirt­schafts­frei­heit als tra­gen­des Ele­ment der schwei­ze­ri­schen Wirt­schafts­ord­nung ver­an­kert. Wel­che Rolle kommt dem Staat als Mit­ak­teur in die­ser Wirt­schafts­frei­heit im idea­len Fall zu?

Rühl: Ge­mäss Bun­des­ver­fas­sung kommt dem Staat in wirt­schaft­li­chen Fra­gen klar eine sub­si­diä­re Rolle zu. Er muss dafür sor­gen, dass sich die Pri­vat­in­itia­ti­ve mög­lichst frei ent­fal­ten kann. Im Ide­al­fall wäre der Staat selbst nicht wirt­schaft­lich aktiv. Aber das ist na­tür­lich un­rea­lis­tisch.

Ist der Staat als Leis­tungs­er­brin­ger in der Tat durch­wegs schlech­ter als ein pri­vat­wirt­schaft­lich agie­ren­des Sub­jekt?

Rühl: Ob der Staat bes­ser oder schlech­ter agiert, ist aus mei­ner Sicht nicht die ent­schei­den­de Frage. Viele Staats­un­ter­neh­men er­brin­gen sehr gute Leis­tun­gen und sind auch in einem in­ter­na­tio­na­len Wett­be­werb er­folg­reich. Es geht in die­sem Zu­sam­men­hang aber um ein li­be­ra­les Mo­dell, das der pri­va­ten Ent­fal­tung mög­lichst brei­ten Raum bie­ten soll. In­no­va­ti­on ist Trieb­kraft der Wei­ter­ent­wick­lung. Beim Staat als Leis­tungs­er­brin­ger be­steht die im­ma­nen­te Ge­fahr, dass ei­ner­seits po­li­ti­sche Ent­schei­dun­gen zu In­ef­fi­zi­en­zen füh­ren und an­de­rer­seits das Stre­ben nach Be­sitz­stands­wah­rung einer Wei­ter­ent­wick­lung ent­ge­gen­steht.

Was Pri­va­te kön­nen, soll­te der Staat las­sen.

In der eco­no­mie­su­is­se-Stu­die «Staat und Wett­be­werb – mehr Raum für Pri­vat­in­itia­ti­ve schaf­fen» gehen Sie auf die rea­len Ver­hält­nis­se ein und lie­fern eine Ana­ly­se der Ge­gen­wart. Was hat Sie bei den Be­fun­den am meis­ten über­rascht?

Rühl: In­tui­tiv ging ich von einer re­la­tiv frei­en und in­di­vi­du­el­len Ge­stal­tung wirt­schaft­li­cher Ak­ti­vi­tä­ten in der Schweiz aus. Erst eine sys­te­ma­ti­sche Ab­bil­dung der viel­fäl­ti­gen staat­li­chen Ein­flüs­se zeigt auf, dass der Staats­sek­tor we­sent­lich grös­ser und die Ge­stal­tungs­frei­heit we­sent­lich klei­ner ist, als ich an­ge­nom­men hatte. Dass die Hälf­te der Prei­se ent­schei­dend staat­lich be­ein­flusst sind, ist schon sehr über­ra­schend.

Warum?

Rühl: Ers­tens wird in der Schweiz die staat­li­che Ein­wir­kung über drei po­li­ti­sche Ebe­nen in der Ku­mu­la­ti­on we­ni­ger aus­ge­prägt wahr­ge­nom­men, zwei­tens ist die Re­ge­lungs­dich­te ge­ra­de für die Preis­bil­dung sehr hoch und drit­tens haben staat­li­che Ge­büh­ren einen sehr weit­ge­hen­den Ein­fluss.

Wel­che Er­geb­nis­se aus den Sek­to­ren­be­trach­tun­gen haben Sie er­war­tet? Warum?

Rühl: Wenig über­ra­schend ist der gros­se Fuss­ab­druck des Staa­tes in der Land­wirt­schaft. Das ist all­ge­mein be­kannt. Am Brut­to­in­land­pro­dukt hat die Land­wirt­schaft aber nur einen re­la­tiv ge­rin­gen An­teil. Auch dass die Strom­er­zeu­gung und -ver­tei­lung prak­tisch voll­um­fäng­lich in den Hän­den von Un­ter­neh­men im Staats­be­sitz liegt, ist be­kannt. Diese Un­ter­neh­men agie­ren al­ler­dings weit­ge­hend wie pri­va­te Ak­teu­re.

Wer die Stu­die liest, muss min­des­tens vier Dinge kon­sta­tie­ren: Ers­tens, der Staat redet in mehr Be­rei­chen mit als ge­dacht, näm­lich über­all. Sind die Fol­gen po­si­tiv oder ne­ga­tiv?

Rühl: Es geht um die Wett­be­werbs­fä­hig­keit im in­ter­na­tio­na­len Rah­men, aber vor allem auch um den volks­wirt­schaft­li­chen Nut­zen zum Wohle aller. Hier fah­ren wir lang­fris­tig bes­ser und sind für künf­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen bes­ser ge­wapp­net, wenn der Raum für die Pri­vat­in­itia­ti­ve mög­lichst gross ist. Es geht somit we­ni­ger um die sta­ti­sche Si­tua­ti­on, son­dern um die künf­ti­ge Ent­wick­lung. Wenn der Staat der Pri­vat­in­itia­ti­ve künf­tig mehr Raum lässt, hat das po­si­ti­ve Fol­gen, im um­ge­kehr­ten Fall ne­ga­ti­ve.

Zwei­tens: Sie skiz­zie­ren einen Trend des «Ver­blas­sens» li­be­ra­ler Werte in der Öf­fent­lich­keit und in der Po­li­tik. Lässt sich diese Ent­wick­lung einer zu­neh­men­den Staats­prä­senz nach­wei­sen?

Rühl: In der Stu­die zeich­nen wir ein ak­tu­el­les Bild an­hand von sechs Di­men­sio­nen. Das er­gibt den Fuss­ab­druck. Die Ent­wick­lung haben wir an ver­schie­de­nen Orten an­ge­deu­tet, aber nicht im De­tail be­schrie­ben. Wir möch­ten den Blick nicht kla­gend nach rück­wärts wen­den, son­dern Hin­wei­se für die künf­ti­ge Ge­stal­tung geben. In der Über­sicht am Ende der Stu­die zei­gen wir an­hand von Par­la­ments- und Volks­ent­schei­den, dass in den ver­schie­de­nen Be­rei­chen der Fuss­ab­druck als Sinn­bild der Staats­prä­senz bes­ten­falls gleich ge­blie­ben, in zahl­rei­chen Fäl­len aber zu­ge­nom­men hat. In der aus­lau­fen­den Le­gis­la­tur sind es hin­ge­gen nur sehr ver­ein­zel­te Fälle, in denen sich der Staat zu­guns­ten der Pri­vat­in­itia­ti­ve zu­rück­ge­zo­gen hat. Dies war um die Jahr­tau­send­wen­de noch an­ders, wie es etwa das Bei­spiel der Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­li­be­ra­li­sie­rung zeigt. Auch die staat­li­chen Un­ter­neh­men deh­nen ihre wirt­schaft­li­che Tä­tig­keit aus. Pla­ka­tiv zeigt sich das etwa, wenn die Post die Schal­ter­hal­len zu Ver­kaufs­flä­chen um­wan­delt.

Drit­tens: Man muss sich als Aus­sen­ste­hen­der das Ent­ste­hen der vor­lie­gen­den Stu­die als schwie­ri­gen Pro­zess vor­stel­len. Auch staat­lich be­ein­fluss­te Un­ter­neh­men sind in der eco­no­mie­su­is­se en­ga­giert. Wie hat die­ser Um­stand die Dis­kus­si­on um die Stu­die und ihre Schlüs­se ge­prägt?

Rühl: Die staat­lich be­ein­fluss­ten Un­ter­neh­men aus un­se­rem Mit­glie­der­kreis sind in un­se­ren Gre­mi­en – auch in un­se­rer Kom­mis­si­on für Wett­be­werbs­fra­gen – ver­tre­ten und haben ihren Input in die Stu­die ein­ge­bracht. Dabei ging es we­ni­ger um die Grund­rich­tung, son­dern um eine kor­rek­te und zu­tref­fen­de Be­schrei­bung des Zu­stands. Ver­ständ­li­cher­wei­se haben sich staat­lich be­ein­fluss­te Un­ter­neh­men aber zur Wehr ge­setzt, wenn sie den Ein­druck hat­ten, sie wür­den un­ge­recht­fer­tigt an den Pran­ger ge­stellt. eco­no­mie­su­is­se be­kennt sich klar zum Wett­be­werb. Die in­ter­ne Kom­mis­si­on für Wett­be­werbs­fra­gen hat 2010 wett­be­werbs­po­li­ti­sche Grund­sät­ze für die Be­ur­tei­lung wett­be­werb­li­cher Pro­blem­stel­lun­gen ver­fasst. Diese wur­den 2011 mit Grund­sät­zen für das Ver­hält­nis des Staa­tes im Wett­be­werb er­gänzt. Beide Grund­la­gen­do­ku­men­te wur­den vom Vor­stand je­weils ohne Ge­gen­stim­men gut­ge­heis­sen. Für uns sind nicht Ein­zel­in­ter­es­sen, son­dern die ge­samt­wirt­schaft­li­chen In­ter­es­sen mass­ge­bend. Die kri­ti­sche Be­leuch­tung der Rolle des Staa­tes wen­det sich nicht gegen diese Un­ter­neh­men, son­dern soll ein Auf­ruf sein, die un­ter­neh­me­ri­schen Frei­hei­ten zu ver­grös­sern. Die staat­lich be­ein­fluss­ten Un­ter­neh­men su­chen die staat­li­che Be­herr­schung nicht. Sie ver­hal­ten sich in ihren Ak­ti­vi­tä­ten denn auch markt­ori­en­tiert und ste­hen in aller Regel auch mit ihren Tä­tig­kei­ten im Wett­be­werb. Die Frage der staat­li­chen Be­tei­li­gung und der ent­spre­chen­den Ei­gen­tü­mer­stra­te­gie ist eine po­li­ti­sche Frage. Sie steht nicht im Vor­der­grund un­se­rer Stu­die, so sehr eine Ver­rin­ge­rung des staat­li­chen An­teils aus ord­nungs­po­li­ti­schen Über­le­gun­gen wünsch­bar wäre.

Vier­tens: Hier liegt ein­deu­tig ein «ord­nungs­po­li­ti­scher Kom­pass» vor, kein For­de­rungs­ka­ta­log. Warum ist Letz­te­res nicht der Fall?

Rühl: Es ging uns um ein Ge­samt­bild. Wenn wir einen For­de­rungs­ka­ta­log auf­ge­stellt hät­ten, würde sich die Dis­kus­si­on auf ein­zel­ne As­pek­te fo­kus­sie­ren und vom Über­blick ab­len­ken. Die Stu­die ist nicht das Ende, son­dern der Be­ginn. Wir wer­den ei­ner­seits bei den ein­zel­nen Vor­la­gen und Vor­schlä­gen prü­fen, ob sie zu einer Ver­grös­se­rung oder zu einer Ver­klei­ne­rung des staat­li­chen Fuss­ab­drucks bei­tra­gen. Dies ist eine Dau­er­auf­ga­be. Wei­ter wer­den wir die Si­tua­ti­on in ein­zel­nen Sek­to­ren dar­le­gen und auf­zei­gen, wie viel Spiel­raum für die Pri­vat­in­itia­ti­ve be­steht. Ein ers­tes Bei­spiel ist ein «Dos­sier­po­li­tik» mit dem Titel «Der Staat als obers­ter (Ver)hüter – Wer­be­ver­bo­te scha­den der Wirt­schaft». Ein wei­te­rer Be­reich, der sich zur Ana­ly­se auf­drängt, ist das Ge­sund­heits­we­sen.

Sie schrei­ben, dass der Fuss­ab­druck des Staa­tes – das heisst: des­sen Prä­senz in der Pri­vat­wirt­schaft – sich auf das not­wen­di­ge Mi­ni­mum be­schrän­ken solle. Wie gross ist die­ses not­wen­di­ge Mi­ni­mum?

Rühl: Das kann nicht ge­ne­rell, son­dern nur fall­wei­se be­ur­teilt wer­den. Die Grund­re­gel muss sein, dass der Staat nicht wirt­schaft­lich aktiv sein soll, wenn das Pri­va­te auch tun kön­nen. Diese Sub­si­dia­ri­tät ist auch in der Bun­des­ver­fas­sung ver­an­kert. Es wäre aber falsch, nun ein­fach nach einer Pri­va­ti­sie­rungs­wel­le zu rufen oder alle staat­li­chen Leis­tun­gen zu ver­teu­feln. Vie­les funk­tio­niert gut, den­ken wir etwa an die Strom­ver­sor­gung. Aber es ist not­wen­dig, alle Schrit­te zur Re­du­zie­rung zu un­ter­neh­men. Das kön­nen auch klei­ne sein, etwa wenn die Post ihr De­tail­sor­ti­ment ver­klei­nert statt ver­grös­sert.

Ein zen­tra­ler Vor­schlag ist unter ge­ne­rel­len Mass­nah­men auf­ge­lis­tet: Bei Ge­set­zes­vor­la­gen soll der Fuss­ab­druck des Staa­tes nicht grös­ser wer­den dür­fen. Ist die­ses Axiom in den Köp­fen der Le­gis­la­ti­ven schlicht ver­ges­sen ge­gan­gen?

Rühl: Die Le­gis­la­ti­ve ist Teil des Staa­tes und schaut viel­leicht nicht ge­nü­gend kri­tisch hin. Ge­ra­de das ist auch ein Grund, wieso für uns das Mi­liz­prin­zip so wich­tig ist. Mi­liz­par­la­men­ta­ri­er mit Wirt­schafts­er­fah­rung be­ur­tei­len die Ent­wick­lun­gen nicht nur mit der Staats­bril­le, son­dern stets auch aus ihrer ei­ge­nen Wirt­schafts­per­spek­ti­ve.

Mit wel­chen Mit­teln soll das zi­tier­te not­wen­di­ge Mi­ni­mum er­reicht wer­den?

Rühl: Wir haben dafür im We­sent­li­chen fünf Prin­zi­pi­en de­fi­niert. Das erste Prin­zip er­for­dert die Schaf­fung von Trans­pa­renz. Diese um­fasst eine re­gel­mäs­si­ge Be­richt­er­stat­tung der Exe­ku­ti­ven an die Öf­fent­lich­keit und an die Par­la­men­te als Auf­sichts­or­ga­ne sowie der Grund­satz, dass bei allen neuen Ge­schäf­ten, die Staats­un­ter­neh­men be­tref­fen, der Ein­fluss auf den Fuss­ab­druck im Rah­men der Bot­schaft an das Par­la­ment dar­ge­legt wer­den muss. Kon­kret stellt sich hier je­weils die Frage, ob durch die Mass­nah­me der Fuss­ab­druck ins­ge­samt ver­grös­sert oder ver­klei­nert wird. Wei­ter muss be­grün­det wer­den, wes­halb die vor­ge­schla­ge­ne Va­ri­an­te der frei­heit­li­chen Wirt­schafts­ord­nung am bes­ten Rech­nung trägt. Als Bei­trag zur Trans­pa­renz schla­gen wir ein Na­tio­nal­fonds­pro­jekt vor, das staat­li­che und pri­va­te Leis­tun­gen in ver­schie­de­nen Sek­to­ren nach einem in­ter­na­tio­na­len Bench­mar­king ver­gleicht. Dem je­weils un­ter­such­ten Fall sind je ein Bei­spiel mit einem gros­sen und einem klei­nen Fuss­ab­druck ge­gen­über­zu­stel­len. Das zwei­te Prin­zip um­fasst in­sti­tu­tio­nel­le In­stru­men­te wie die Ein­füh­rung eines hö­he­ren Quo­rums bei Par­la­ments- und Re­gie­rungs­be­schlüs­sen, die zu einer Ver­grös­se­rung des Fuss­ab­drucks füh­ren – ana­log zur Schul­den­brem­se –, und die zeit­li­che Be­fris­tung oder pro­vi­so­ri­sche Ein­füh­rung von heik­len Ge­set­zen («Sun­set Clau­ses»). Schliess­lich ge­hö­ren zu den in­sti­tu­tio­nel­len In­stru­men­ten auch die Be­fris­tung aller Sub­ven­tio­nen und die Be­fris­tung aller Man­da­te für öf­fent­li­che Un­ter­neh­men. Das drit­te Prin­zip fo­kus­siert auf Re­duk­ti­ons­zie­le und -mass­nah­men: Der Bun­des­rat soll Mass­nah­men for­mu­lie­ren und prio­ri­sie­ren, wie der Fuss­ab­druck re­du­ziert wer­den kann. Dabei sind die volks­wirt­schaft­li­che Re­le­vanz und die Um­set­zungs­chan­cen zu be­rück­sich­ti­gen. Das vier­te Prin­zip be­trifft die Kan­to­ne: Diese müs­sen eine Über­sicht er­stel­len, über wel­che Re­ga­le sie ver­fü­gen, wie diese be­grün­det sind und wel­che Aus­wir­kun­gen sie haben. Und das fünf­te Prin­zip schliess­lich um­fasst wett­be­werb­li­che In­stru­men­te: Wir schla­gen vor zu prü­fen, ob in der Schweiz ein Mess­in­stru­ment zur Qua­li­fi­zie­rung staat­li­cher Fi­nan­zie­rung von Un­ter­neh­men ein­zu­füh­ren sei, etwa ana­log zum Bei­hil­fe­recht der EU der so­ge­nann­te «Mar­ket Eco­no­mic In­ves­tor Prin­ciple (MEIP)»-Test. Hätte ein ver­nünf­ti­ger pri­va­ter In­ves­tor, der sich von lang­fris­ti­gen Ren­ta­bi­li­täts­über­le­gun­gen lei­ten lässt, eine sol­che In­ves­ti­ti­on ge­tä­tigt, oder ist sie po­li­tisch mo­ti­viert?

Wann darf mit kon­kre­ten For­de­run­gen von Ihrer Seite für ein­zel­ne Sek­to­ren und in Bran­chen ge­rech­net wer­den?

Rühl: Der ord­nungs­po­li­ti­sche Kom­pass ist auf dem Schiff der Wirt­schafts­po­li­tik ein zen­tra­les Na­vi­ga­ti­ons­in­stru­ment. Er muss bei jeder ein­zel­nen Ent­schei­dung kon­sul­tiert und der Kurs ent­spre­chend be­stimmt wer­den. Ent­spre­chend flies­sen kon­kre­te For­de­run­gen lau­fend in die Dis­kus­si­on ein. Wir wer­den uns bei den For­de­run­gen nicht an Wirt­schafts­sek­to­ren und Bran­chen, son­dern an ak­tu­el­len Sach­the­men ori­en­tie­ren. Erste For­de­run­gen sind etwa im «Dos­sier­po­li­tik» zur Wer­be­wirt­schaft ent­hal­ten oder auch in un­se­rer Stel­lung­nah­me zur Li­be­ra­li­sie­rung des No­ta­ri­ats­we­sens. Bei Letz­te­rem hat sich üb­ri­gens der Bun­des­rat klar für eine Li­be­ra­li­sie­rung ent­schie­den und geht damit in die von uns vor­ge­schla­ge­ne Rich­tung.