Erneuerbare Energien müssen nach wirtschaftlichen Kriterien gefördert werden
Während sich der Ständerat mit Stichentscheid gegen die vollständige Entdeckelung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ausgesprochen hat, hat er dennoch einem Systemwechsel zur Förderung erneuerbarer Energien zugestimmt. Statt eines fixen KEV-Deckels sollen künftig baureife Projekte im Rahme eines Kontingents in den Genuss von Fördergeld kommen. Auch dieser Entscheid fiel mit lediglich einer Stimmer Differenz sehr knapp aus. Aktuell ist die Summe der jährlichen KEV-Gelder auf 500 Millionen Franken limitiert. Finanziert wird der Fördertopf über einen Aufschlag auf den Strompreis.
Angesichts dieses Ergebnisses sollte klar sein, dass eine vollständige Entdeckelung der KEV nicht infrage kommt. Hingegen müssen baureife Projekte geprüft und nötigenfalls auch finanziert werden. Allerdings darf die Frage der Wirtschaftlichkeit dabei nicht ungeprüft bleiben. Denn werden unwirtschaftliche Projekte gefördert, entstehen ineffiziente Lösungen.
Aus Sicht der Wirtschaft ist der Entscheid gegen eine Entdeckelung zu begrüssen. Doch das angestrebte Modell zur Förderung baureifer Projekte enthält noch viele Fragezeichen und ist als Systemwechsel nicht fertig durchdacht.