Mann im Anzug tippt auf digitales Sicherheitssymbol

Datenschutz: Totalrevision erfolgreich abgeschlossen

Nach über drei Jahren intensiver Debatten hat das Parlament die Totalrevision des Datenschutzgesetzes diesen Freitag endlich abgeschlossen. Eine Modernisierung des Datenschutzgesetzes war angesichts der internationalen Entwicklungen notwendig geworden, damit der uneingeschränkte Datenaustausch mit unseren wichtigsten Handelspartnern auch weiterhin gewährleistet ist und die Schweizer Unternehmen keinen Wettbewerbsnachteil erhalten.

Das Schweizer Datenschutzrecht ist historisch gewachsen. Solange Datenschutz ein rein nationales Thema war, konnte diese Entwicklung ungeachtet des Auslands geschehen. Die EU hat mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 aber einen neuen Standard geschaffen, dem sich auch Schweizer Unternehmen nicht entziehen konnten. Da selten trennscharf festgestellt werden kann, ob ein Schweizer Unternehmen in den Anwendungsbereich der DSGVO gelangt, hatten sich die hiesigen Unternehmen seither an zwei Standards dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und der DSGVO zu orientieren. Dies war mit Mehraufwand und Rechtsunsicherheit verbunden. Gleichzeitig galt es, die bestehende Gleichwertigkeit mit dem Datenschutz in der EU und anderen Ländern, welche sich an die DSGVO angenähert haben, aufrechtzuerhalten. Vor diesem Hintergrund revidierte das Parlament das Datenschutzrecht in den letzten Jahren. Die Totalrevision war von Anfang an ein komplexes Unterfangen: Das Gesetz musste intelligente Lösungen finden, die den nationalen Besonderheiten Rechnung tragen, die Wirtschaft nicht unnötig belasten und mit dem System der EU als gleichwertig angesehen werden kann.

economiesuisse hatte die Vorlage zusammen mit der AG Datenschutz intensiv begleitet. Die Wirtschaft setzt sich für einen modernen und zweckmässigen Datenschutz ein, der die Innovationskraft unseres Standorts nicht abwürgt. Das heute verabschiedete Gesetz erfüllt diese Anforderungen in wesentlichen Punkten. Es wird voraussichtlich auch Grundlage dafür sein, dass die EU ihren Angemessenheitsentscheid aufrechterhält, was den unkomplizierten internationalen Austausch von Daten mit unseren wichtigsten Handelspartnern weiterhin ermöglicht.

Gleichwertigkeit mit internationalen Vorgaben

Seit Beginn der Diskussionen im Parlament war diese Gleichwertigkeit einer der grossen Treiber der Revision und hat für eine gewisse Dringlichkeit gesorgt. Das nun verabschiedete Gesetz orientiert sich an der DSGVO, bleibt aber ein Schweizer Datenschutzgesetz. Es ist für grosse wie kleine Unternehmen verständlich und umsetzbar. Ein Entscheid der EU zur Bestätigung der Äquivalenz der Schweizer Datenschutzregelung wird noch dieses Jahr erwartet.

Umständliche Differenzierung beim «Profiling»

Die in der Einigungskonferenz verabschiedete Lösung zur Regelung des Profiling ist leider unnötig umständlich ausgefallen. Daher ist auf eine pragmatische Umsetzung für unsere Unternehmen zu hoffen.

Abschluss der Behandlungen ist ein wichtiger Erfolg

Angesichts der Dringlichkeit der Vorlage ist der erfolgreiche Abschluss der Totalrevision ein wichtiger Schritt. Dass von linker Seite gedroht wurde, die Vorlage in der Schlussabstimmung abzulehnen, ist nicht nachvollziehbar. Das neue Gesetz beinhaltet zahlreiche Verbesserungen, gerade auch für Konsumentinnen und Konsumenten.