Stromleitung in der Natur

Damit uns der Strom nicht aus­geht

Strom­m­an­gel ist eines der gröss­ten Ri­si­ken für die Schwei­zer Wirt­schaft. Um diese Ge­fahr zu mi­ni­mie­ren braucht es einen Mass­nah­men­mix, der die Si­cher­heit un­se­rer Strom­ver­sor­gung und der Un­ter­neh­men stärkt.

Für die Wirt­schaft ist es es­sen­zi­ell, dass die Strom­ver­sor­gung auch in Zu­kunft zu wett­be­werbs­fä­hi­gen Prei­sen ge­si­chert ist. Dass der Schwei­zer Strom­markt daher vor gros­sen Her­aus­for­de­run­gen steht, ist heute nicht mehr be­strit­ten. Ak­tu­ell gibt es einen hohen Druck zur Dekar­bo­ni­sie­rung von En­er­gie und Ge­sell­schaft. Der Er­satz von fos­si­len Hei­zun­gen und mehr Elek­tro­fahr­zeu­ge re­du­zie­ren zwar die CO2-Emis­sio­nen, er­hö­hen aber gleich­zei­tig auch die be­nö­ti­ge Strom­men­ge. Par­al­lel zum er­war­te­ten Mehr­ver­brauch, wer­den un­se­re Kern­kraft­wer­ke in den nächs­ten Jahr­zehn­ten ans Ende ihrer Lauf­zei­ten kom­men.

Mehr Markt und we­ni­ger För­de­rung

Das Par­la­ment dis­ku­tiert ak­tu­ell die Re­vi­sio­nen des En­er­gie- und des Strom­ver­sor­gungs­ge­set­zes. Ziel ist die Ver­sor­gungs­si­cher­heit in der Schweiz zu ga­ran­tie­ren. Nach­dem das Par­la­ment be­reits im Herbst letz­ten Jah­res eine Ver­län­ge­rung der Er­he­bung des Netz­zu­schlags bis 2030 be­schlos­sen hat, soll die­ser Netz­zu­schlag noch­mals ver­län­gert und sogar noch um 0,2 Rp. pro Ki­lo­watt­stun­de er­höht wer­den. Die Wirt­schaft steht die­sen För­der­bei­trä­gen kri­tisch ge­gen­über. Ob­wohl längst über­fäl­lig, steht die voll­stän­di­ge Markt­öff­nung im Par­la­ment damit auf der Kippe. Eine voll­stän­di­ge Markt­öff­nung för­dert den Wett­be­werb unter den An­bie­tern und In­no­va­tio­nen. Es ent­ste­hen neue Ver­mark­tungs­mög­lich­kei­ten für CO2-armen Strom und für ef­fi­zi­enz­stei­gern­de Lö­sun­gen. Die Markt­öff­nung bringt auch für die Kon­su­men­ten Vor­tei­le, da sie den An­bie­ter und die Pro­duk­te frei wäh­len kön­nen. Daher ist die voll­stän­di­ge Markt­öff­nung ein wich­ti­ges Ele­ment für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit.

Alle Op­tio­nen of­fen­hal­ten und Win­ter­zu­bau stär­ken

Wenn schon För­der­bei­trä­ge ge­spro­chen wer­den, dann soll­ten diese zwin­gend tech­no­lo­gie­neu­tral aus­ge­rich­tet sein. Nur so kann ein Zubau mit dem bes­ten Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis er­fol­gen. Kon­kret soll­ten auch Gas­kraft­wer­ke mit­ein­be­zo­gen wer­den. Dies steht nicht in Kon­flikt mit einem Netto-Null-Ziel bis 2050, wenn ein Gas­kraft­werk sämt­li­che Emis­sio­nen kom­pen­siert. Da wir im Som­mer einen Strom­über­schuss und im Win­ter zu wenig Strom haben, ist es für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit zen­tral, dass die För­de­rung auf die Win­ter­pro­duk­ti­on aus­ge­rich­tet wird. För­der­wür­dig soll­ten des­halb nur An­la­gen sein, die auch einen Bei­trag an die Win­ter­pro­duk­ti­on leis­ten.

Kern­kraft­wer­ke ent­schär­fen Pro­ble­ma­tik

Auch die be­ste­hen­den Kern­kraft­wer­ke sind in die Über­le­gun­gen ein­zu­be­zie­hen. Kern­kraft­wer­ke wur­den von der EU kürz­lich als nach­hal­tig ein­ge­stuft. Sie sind bei­na­he CO2-neu­tral, be­nö­ti­gen wenig Raum und lie­fern Strom in gros­sen Men­gen. Daher soll­ten un­se­re Kern­kraft­wer­ke, so­lan­ge sie si­cher sind, wei­ter­ge­nutzt wer­den kön­nen. Das Pro­blem der Win­ter­knapp­heit lässt sich damit teil­wei­se ent­schär­fen. Wenn die Kern­kraft­wer­ke wirt­schaft­lich be­trie­ben wer­den kön­nen und die Pro­ble­ma­tik der End­la­ge­rung ge­löst ist, kann die Kern­kraft einen sehr wich­ti­gen Bei­trag an die Ver­sor­gungs­si­cher­heit leis­ten.

Stro­m­ef­fi­zi­enz­of­fen­si­ve der Wirt­schaft

Ein Strom­ab­kom­men mit der EU wäre für die Si­cher­stel­lung un­se­res Im­port­be­darfs im Win­ter hilf­reich ge­we­sen. Da ein sol­ches Ab­kom­men nun in weite Ferne ge­rückt ist, wird ein wei­te­res Ele­ment für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit umso wich­ti­ger: die Stro­m­ef­fi­zi­enz. Dabei soll­ten wir uns am Motto ori­en­tie­ren, jede ein­ge­spar­te Ki­lo­watt­stun­de ist die güns­tigs­te und die wert­volls­te. Des­halb möch­te die Wirt­schaft eine Stro­m­ef­fi­zi­enz­of­fen­si­ve star­ten. Um ge­eig­ne­te Rah­men­be­din­gun­gen zu er­mög­li­chen, soll­te das Sys­tem der Ziel­ver­ein­ba­run­gen – ana­log zum CO2-Ge­setz – für alle Un­ter­neh­men ge­öff­net wer­den. Jedes Un­ter­neh­men würde, bei Er­rei­chung eines ver­ein­bar­ten Ef­fi­zi­enz­zie­les, den Netz­zu­schlag voll­stän­dig zu­rück­er­stat­tet er­hal­ten. Damit wird kon­ti­nu­ier­lich und nach­hal­tig Strom ein­ge­spart, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Un­ter­neh­men ge­stärkt und ein Bei­trag zur Sys­tem­sta­bi­li­tät ge­leis­tet.